Die Zentralschweizer Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (ZGDK) begrüssen die vom Bundesrat beschlossenen Verschärfungen der Corona-Massnahmen auf Bundesebene ausdrücklich. Je nach Situation in den Kantonen sind weitere Einschränkungen nötig, um die Verbreitung des Virus weiter zu bremsen. Eine wichtige Ergänzung in der Coronavirus-Bekämpfung stellen die Antigen-Schnelltests dar, welche ab Montag zugelassen sind.
In der aktuellen, sehr angespannten Lage ist es entscheidend, dass der Bundesrat einheitliche und epidemiologisch wirksame Massnahmen erlassen hat. Die Zentralschweizer Kanntone unterstützen die getroffenen Entscheide und werden diese Massnahmen konsequent umsetzen.
Weitere Beschränkungen bei Veranstaltungen
Die ZGDK war in der Konsultation des Bundesrats einstimmig der Meinung, bei Veranstaltungen nur noch 30 Personen zuzulassen. Der Bundesrat setzte die Höchstgrenze auf 50 Personen fest. Grössere Anlässe, bei denen es zu Ansteckungen kommt, sind insbesondere für das Contact Tracing eine enorme Herausforderung. Gerade in den kleineren Zentralschweizer Kantonen können Cluster bei Anlässen mit bis zu 50 Personen das Contact Tracing an die Belastungsgrenzen bringen. Eine tiefere Grenze für Anlässe und Veranstaltungen wäre auch epidemiologisch sinnvoll und wirksamer. Die Zentralschweizer Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren werden deshalb bei weitergehenden kantonalen Massnahmen die Senkung der Personenanzahl bei Veranstaltungen auf 30 zur Diskussion stellen. Im Kanton Schwyz ist diese Regel seit dem Wochenende bereits in Kraft. Als weiterer Kanton hat Obwalden heute die 30er-Grenze beschlossen.
Schnelltests als wichtige Ergänzung
Die ZGDK ist sehr erfreut, dass ab dem 2. November die Antigenschnelltests zugelassen sind. Diese können aber die bisherigen PCR-Tests nicht in jedem Fall ersetzen, u.a. wegen der beschränkten Anzahl und der unterschiedlichen Empfindlichkeit der Tests. Die Zentralschweizer Kantone sind für die Verteilung der Schnelltests zuständig und halten sich dabei an die Empfehlungen des BAG. Demnach werden Schnelltests nur für Personen verwendet, welche Covid-19-Krankheitssymptome zeigen, wobei das Auftreten der Symptome weniger als vier Tage her sein muss. Nicht verwendet werden die Schnelltests für Angehörige der Risikogruppen sowie Mitarbeitende des Gesundheitswesens. Auch die Schnelltests benötigen eine Probeentnahme durch eine medizinische Fachperson. Die Zentralschweizer Kantone werden in den kommenden Tagen informieren, wo die Schnelltests in den einzelnen Kantonen zum Einsatz kommen.