Die Zentralschweizer Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (ZGDK) beobachten die Neuinfektionen mit dem Coronavirus mit grosser Beunruhigung. Die Zentralschweiz ist vom Coronavirus deutlich stärker betroffen als in der ersten Welle. Die Zentralschweizer Kantone fordern deshalb rasch einschneidende Massnahmen, um das Virus einzudämmen.
Die jetzige Lage macht es nötig, dass auf Bundesebene deutlich verschärfte Massnahmen angeordnet werden. Ansonsten droht ein Zusammenbruch des Contact Tracing sowie eine Überlastung des Gesundheitswesens. Die erste Welle der Corona-Pandemie verlief in der Zentralschweiz vergleichsweise mild. Nun sind die Zentralschweizer Kantone deutlich stärker betroffen, weshalb die ZGDK einstimmig weitere Verschärfungen fordert. Die ZGDK fordert den Bundesrat auf, rasch griffige Massnahmen zu treffen. Die Zentralschweizer Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren nehmen mit einer gemeinsamen Haltung zur geplanten Verordnungsänderung des Bundesrats entsprechend Stellung.
Maskenpflicht, Beschränkungen bei Versammlungen und Anlässen Die ZGDK befürwortet eine deutliche Ausdehnung der Maskenpflicht, etwa in Bildungseinrichtungen oder am Arbeitsplatz, falls der Abstand nicht eingehalten werden kann. Zusätzlich sind deutliche Einschränkungen bei Versammlungen und Anlässen im öffentlichen und privaten Rahmen nötig. Konkret fordert die ZGDK, dass bei Anlässen maximal 30 Personen zugelassen sind. Bei privaten Veranstaltungen im Familien- oder Freundeskreis fordert die ZGDK eine Beschränkung auf 10 Personen. «Gerade bei privaten Anlässen kommt es zu auffällig vielen Infektionen, da dort der Abstand oftmals nicht eingehalten wird», führt der Präsident der ZGDK Martin Pfister aus, «deshalb sind auch dort strenge Massnahmen angezeigt». Auch im Amateursport braucht es strengere Regeln. Gänzlich untersagt werden sollten Chorproben und -konzerte; ebenso sind Tanzlokale und Discotheken zu schliessen.
Kantonale Massnahme nötig, falls Bund nicht regelt Falls es auf Bundesebene nicht zu einheitlichen und umfassenden Massnahmen kommt, werden die Zentralschweizer Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren entsprechende Massnahmen den jeweiligen Kantonsregierungen beantragen. Dabei wird eine möglichst einheitliche Umsetzung innerhalb der Zentralschweiz angestrebt, wobei kantonale Unterschiede je nach epidemiologischer Lage zulässig sind. Da bei der Bekämpfung des Virus jeder Tag zählt, sollen die Kantone auch weiterhin unterschiedlich schnell zu schärferen Massnahmen greifen können.