Zentralschweiz setzt wegweisende Standards für inklusive Behindertenpolitik

Menschen haben unabhängig ihrer Beeinträchtigung den Wunsch und das Recht, ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen zu können. Eine zukunftsorientierte Behindertenpolitik ermöglicht Förderung und Schutz in allen Lebensbereichen. Die Zentralschweizer Kantone haben die Schwerpunkte ihrer Zusammenarbeit in den Bereichen Wohnen und Arbeiten innerhalb und ausserhalb von Einrichtungen definiert.

Die Zentralschweizer Kantone richten ihre Behindertenpolitik seit 2008 an einem gemeinsam erstellten Rahmenkonzept aus. Sie haben 2019 mit Unterstützung der Hochschule Luzern das Rahmenkonzept zur Behindertenpolitik in den Bereichen Wohnen und Arbeiten überarbeitet und verabschiedet. Der kürzlich veröffentlichte Schlussbericht, in welchem es um die Umsetzung dieser Grundsätze ging, hat die Zentralschweizer Sozialdirektorinnen- und -direktorenkonferenz (ZSODK) an ihrer Sitzung anfangs November 2023 genehmigt. Heute existiert ein qualifiziertes Wohn-, Beschäftigungs- und Arbeitsangebot innerhalb von Einrichtungen. Zukünftig sollen ambulante und stationäre Leistungsangebote mehr Wahlfreiheit ermöglichen und Durchlässigkeit gewährleisten.

Menschen mit Behinderungen als verantwortungsbewusste Mitglieder unserer Gesellschaft
Für Menschen mit Behinderungen stehen heute Grundsätze der Selbstbestimmung, die Wahrung ihrer persönlichen Rechte und die gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft im Mittelpunkt. „Wir alle können dazu beitragen, dass Menschen mit Behinderungen in ihrer individuellen Autonomie und ihren Rechten geachtet werden und auf volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft zählen können“, betont der Präsident der Zentralschweizer Sozialdirektorinnen- und -direktorenkonferenz, Regierungsrat Christoph Amstad, Kanton Obwalden. Die Aktionen zu den Nationalen Aktionstagen Behindertenrechte vom 15. Mai bis 15. Juni 2024 tragen dazu bei, dass die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der Zentralschweiz anschaulich und erfahrbar wird (www.zukunft-inklusion.ch).

Drei prioritäre Handlungsfelder der Zusammenarbeit für und mit Menschen mit Behinderungen
In den Jahren 2019 bis 2023 konnte gemeinsam das Instrument des Individuellen Betreuungsbedarfs (IBB) in allen sozialen Einrichtungen erfolgreich eingeführt werden. Für die Kooperation in den kommenden Jahren haben die Zentralschweizer Kantone drei prioritäre Handlungsfelder definiert:

1. Bewilligung und Aufsicht,
2. Abklärungsinstrument für den Unterstützungsbedarf im ambulanten Bereich sowie
3. Durchlässigkeit der Angebote bzw. Wahlfreiheit bei den Angeboten innerhalb der Zentralschweiz.

Die Hochschule Luzern hat zusammen mit der Verwaltung, Institutionen aus dem Behindertenbereich und Selbstbetroffenen die heutige Praxis in den drei Handlungsfeldern analysiert und beurteilt (vgl. Bericht). Die ZSODK hat die Empfehlungen für die Weiterentwicklung der Zusammenarbeit in den kommenden Jahren an ihrer Sitzung vom 2. November 2023 verabschiedet. Neben Koordinationsgruppen aus Fachpersonen der Zentralschweizer Kantone soll ein einheitliches Abklärungsinstrument auf Basis des individuellen Hilfeplans (IHP) eingeführt werden. Auch die Schaffung von interkantonalen Kompetenzzentren für die Aufsicht verfolgt die Harmonisierung und verbessert damit die Durchlässigkeit und Wahlfreiheit von Menschen mit Behinderungen. „Eine zukunftsorientierte und gemeinsam gestaltete Behindertenpolitik in der Zentralschweiz stiftet für alle einen Mehrwert“, ist Regierungsrat Christoph Amstad überzeugt.

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