Wir haben eine faire Gebühren-Politik

Der nationale Preisüberwacher hat die Gebühren der Strassenverkehrsämter analysiert. Die Kantone Obwalden und Nidwalden befinden sich im Ranking im Drittel der günstigsten Kantone der Schweiz.

Das eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat über seinen Preisüberwacher eine umfassende, aktuelle Studie erstellen lassen zur Gestaltung der Gebühren bei den Strassenverkehrsämter (siehe Beilage). Dabei wurden die Verwaltungskosten für die Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter unseres Landes umfassend erhoben. Berücksichtigt werden in der Studie nicht nur der aktuelle Stand der erhobenen Tarife, sondern auch die Beträge in verschiedenen «Lebensdauermodellen». Dabei werden die gesamten Gebühren, die einem Fahrzeughalter, einer Fahrzeughalterin, während seines/ihres Lebens vom jeweiligen Strassenverkehrsamt verrechnet werden, berücksichtigt. Mit diesem Vorgehen lässt sich das relative Gebührenniveau eines Kantons bestimmen.

Gemäss dem Kostendeckungsprinzip dürfen die Gesamterträge von staatlichen oder kantonalen Abgaben den Gesamtaufwand des betreffenden Verwaltungszweigs nicht oder höchstens geringfügig überschreiten. Dies ist in den Kantonen Obwalden und Nidwalden der Fall, die einen Gebühren-Finanzierungs-Indexwert, also die Höhe der Eigenfinanzierung des Verkehrssicherheitszentrums, von 95 % erreichen. Die meisten Kantone hingegen erzielen Überschüsse mit ihren Strassenverkehrsämtern, was am durchschnittlichen Index von 123 % für die gesamte Schweiz abzulesen ist. Der Spitzenreiterkanton liegt bei 177 %, die – aus Sicht der Fahrzeughalter:innen – günstigsten Kantone liegen bei 90%.

Für Markus Luther, Geschäftsführer des Verkehrssicherheitszentrums OW/NW produzieren die Resultate der Auswertungen durch den Bund «ein gutes Gefühl». «Wir gestalten unsere Gebühren gegenüber unseren Kundinnen und Kunden attraktiv und fair. Gleichzeitig erfüllen wir die Vorgabe unserer Auftraggeber, der Kantone, einen hohen Eigenfinanzierungsgrad zu realisieren. Das Kostendeckungsprinzip ist gewährleistet.»

Punktuell haben auch die Kantone Obwalden und Nidwalden im letzten Jahr ihre Tarife angepasst. Dies aber immer im Hinblick auf die Kostenwahrheit von einzelnen Dienstleistungen und nicht im Bestreben, Überschüsse zu generieren.

Der Preisüberwacher ermahnt Kantone, die mit ihren Ämtern Kostenüberdeckungen realisieren, die Tarifpolitik zu überdenken. Die Kantone Obwalden und Nidwalden können hingegen ihre langjährige Praxis weiterführen.

Kontaktperson für Fragen und Interviews: Markus Luther, Geschäftsführer des Verkehrssicherheitszentrums OW/NW.

Mail markus.luther@vsz.ch
Telefone +41 41 618 41 10 oder +41 79 630 38 78

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