Die Erneuerungswahlen des National- und Ständerats für die kommende Amtsdauer 2023 bis 2027 findet am 22. Oktober 2023 statt. Die Wahlvorschläge müssen bis am 4. September 2023 bei der Staatskanzlei eintreffen. Der Kanton Obwalden verfügt über je einen Sitz im National- und Ständerat.
Die Schweiz wählt am 22. Oktober 2023 ihr Parlament neu. Die Sitze in den beiden Kammern, d. h. im National- und Ständerat werden für die kommende Legislatur neu besetzt. Die 200 Sitze des Nationalrats sind proportional zur Bevölkerungszahl auf die Kantone verteilt. Der Ständerat setzt sich aus insgesamt 46 Vertreterinnen und Vertretern aus den 26 Kantonen zusammen.
Je ein Mitglied in den beiden Räten des Bundesparlaments
Der Kanton Obwalden hat je einen Sitz im National- und Ständerat. Für die Wahl des Nationalrats gilt das eidgenössische Wahlrecht, was im Falle des Kantons Obwalden bedeutet, dass das relative Mehr gilt und dass es nur einen Wahlgang braucht.
Bei der Wahl des einzigen Obwaldner Mitglieds des Ständerats kommt das kantonale Recht zum Zug. Erreicht am 22. Oktober 2023 keine Kandidatur das absolute Mehr, wird zur Wahl des Ständerats bzw. der Ständerätin am 19. November 2023 ein zweiter Wahlgang durchgeführt. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass der Kan-ton Obwalden an der ersten Session der kommenden Amtsdauer des Bundesparlaments in den beiden Räten vertreten ist.
Wahlvorschläge einreichen
Wahlvorschläge sowohl für die Nationalratswahl als auch für die Ständeratswahl müssen bis spätestens am Montag, 4. September 2023, 12.00 Uhr, bei der Staatskanzlei eingetroffen sein. Nach diesem Termin eintreffende Wahlvorschläge werden ungültig erklärt.
Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens fünf im Kanton wohnhaften stimmberechtigten Personen unterzeichnet sein. Eine stimmberechtigte Person darf nicht mehr als einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Die für das Amt vorgeschlagene Person muss zudem schriftlich bestätigen, dass sie den Wahlvorschlag annimmt.
Die amtlichen Formulare für die Wahlvorschläge können bei der Staatskanzlei bezogen werden und stehen auf der Webseite des Kantons Obwalden (Obwalden – Abstimmungen und Wahlen (ow.ch)) zum Download bereit.