Die kantonale Fischereigesetzgebung ist in vielerlei Belangen nicht mehr zeitgemäss. Der Regierungsrat hat daher eine Totalrevision angestossen und diese einer externen Vernehmlassung unterzogen. Die Vorlage ist insgesamt sehr positiv aufgenommen worden.
Bestimmte Fischereipatente online zugestellt erhalten, die Fangstatistik digital erfassen oder neu bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres von einem günstigeren Jugendpatent profitieren: Die Anpassungen der kantonalen Fischereigesetzgebung an die heutigen Gegebenheiten bringen den Patentfischerinnen und -fischern in Nidwalden in vielerlei Hinsicht Vorteile. Zudem wird mit der Zusammenlegung der bisher zwei zu einem Patentkreis auf dem Vierwaldstättersee der zunehmenden Mobilität Rechnung getragen. Als Nebeneffekt können die Patentvarianten und Gebühren übersichtlicher gestaltet werden. Auch die neu geschaffene Möglichkeit, Widerhandlungen gegen die Fischereigesetzgebung im Ordnungsbussenverfahren zu erledigen, soll dazu beitragen, den administrativen Aufwand zu reduzieren. Durch die neue Gesetzgebung wird überdies die Vergabe von Pachten von Fliessgewässern oder Bergseen sowohl für interessierte Fischerinnen und Fischer als auch für das zuständige Amt vereinfacht.
Die Totalrevision der Fischereigesetzgebung, die der Regierungsrat zuhanden des Landrates verabschiedet hat, ist in der externen Vernehmlassung sehr positiv aufgenommen worden. «Dies zeigt uns, dass wir auf dem richtigen Weg sind und die Modernisierung der Abläufe rund um die Patentfischerei begrüsst wird», hält Justiz- und Sicherheitsdirektorin Karin Kayser-Frutschi fest. Auch wenn einzelne Abänderungsanträge eingereicht und geprüft worden sind, haben Gesetz und Verordnung nach der Vernehmlassung keine Änderungen erfahren. Es wurde unter anderem in Frage gestellt, ob das Angeln mit Widerhaken überhaupt noch zugelassen werden soll. Aus Sicht des Kantons würden mit einem Verbot gewisse Fischereitechniken nicht mehr zweckmässig ausgeübt werden können. Weiter wurde gefordert, dass auch Freiangler sich registrieren und eine entsprechende Karte beziehen müssen, wenn sie vom Ufer aus fischen wollen. «Wir sind der Ansicht, dass das Freiangelrecht unbürokratisch bleiben soll – vor allem auch, um Jugendlichen einen einfachen Zugang zur Fischerei zu gewährleisten», entgegnet Karin Kayser-Frutschi. Das Anliegen, bereits ab einem Tagespatent den Sachkundenachweis von über 14-Jährigen zu verlangen, wird vom Kanton ebenfalls nicht unterstützt. Abgesehen davon, dass eine gemeinsame Regelung mit den Anrainerkantonen gefunden werden müsste, würde eine zu restriktive Regelung auch negative Auswirkungen auf interessierte Feriengäste und insgesamt auf den Tourismus haben.
Die Beratung der Vorlage im Landrat ist im zweiten Quartal des laufenden Jahres vorgesehen. Die neue Gesetzgebung muss vom Bund genehmigt werden, bevor sie voraussichtlich auf den 1. Januar 2024 in Kraft treten kann.