Die Revision des Anwaltsgesetzes hat in der Vernehmlassung positiv abgeschnitten. Einzig die erforderliche Dauer von ausserkantonalen Praktika für eine Anerkennung wird reduziert, wodurch eine Angleichung an viele andere Kantone erfolgt. Der Regierungsrat hat die Vorlage zuhanden des Landrats verabschiedet.
Kernpunkt der Gesetzesrevision ist die neu geschaffene Möglichkeit, das Anwaltspatent entziehen zu können, falls eine Person mit einem Berufsausübungsverbot belegt wurde. Ansonsten dürfte sich diese Person trotz Berufsausübungsverbot im Kanton Nidwalden weiterhin «Rechtsanwältin» oder «Rechtsanwalt» nennen. Der Kanton stellt den Missbrauch dieses akademischen Titels unter Strafe. Weiter wird die Revision dazu genutzt, Regelungen bezüglich Anwaltspraktikum und Anwaltsprüfung zu aktualisieren und zu vereinfachen. Bislang war die Anerkennung von ausserkantonalen Praktikantenbewilligungen nicht geregelt. Neu werden diese anerkannt, sofern der jeweilige Kanton Gegenrecht gewährt. Die Dauer des notwendigen Praktikums wird aufgrund von Rückmeldungen aus der externen Vernehmlassung von heute 18 auf neu 12 Monate reduziert. «Dadurch wird die Praktikumsdauer an die der meisten anderen Kantone angeglichen», hält Justiz- und Sicherheitsdirektorin Karin Kayser-Frutschi fest.
Durch die Anwaltsprüfung weisen sich Kandidatinnen und Kandidaten über die für den Beruf erforderlichen Kenntnisse aus. Neu besteht die Prüfung nur noch aus einem schriftlichen sowie einem mündlichen Teil. Um die Wiederholungsmöglichkeiten bei der Anwaltsprüfung transparenter zu gestalten, wurden die massgebenden Vorschriften vereinfacht. Zudem wird die Zulassung von juristischen Bachelors zum Praktikum bundesrechtskonform als zulässig erklärt.
Der Nidwaldner Regierungsrat hat die Revision des Anwaltsgesetzes zuhanden des Landrates verabschiedet. Es ist vorgesehen, dass sich das Kantonsparlament Ende dieses und Anfang nächsten Jahres mit der Vorlage befasst. Das Inkrafttreten der Gesetzesrevision ist für 1. August 2023 vorgesehen.
RÜCKFRAGEN
Karin Kayser-Frutschi, Justiz- und Sicherheitsdirektorin, Telefon +41 41 618 45 83, erreichbar am Donnerstag, 27. Oktober, von 12.00 bis 13.00 Uhr.