Mit Schreiben vom 11. April 2023 hat uns die N-UREK zur Vernehmlassung des Vorentwurfs zur Änderung des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG; SR 451) im Rahmen der parlamentarischen lnitiative „Kein beim Verbandsbeschwerderecht“ eingeladen. Für die Möglichkeit zur Stellungnahme danken wir bestens und lassen uns wie folgt vernehmen.
Der Verzicht auf das Verbandsbeschwerderecht bei kleineren und mittleren Wohnbauten (Geschossfläche von weniger als 400 m2) innerhalb der Bauzone ist verhältnismässig. Die Vorlage wird unterstützt und es soll demgemäss darauf eingetreten werden. Der Minderheitsantrag bezüglich einer Reduktion der Geschossfläche von 400 m2 auf 250 m2 erachten wir als nicht als zielführend. Er wird von uns entsprechend nicht unterstützt. Auf eine Stellungnahme zu den Minderheitsanträgen betreffend Bauzonen, die für eine Auszonung geeignet erscheinen oder dem Zweitwohnungsgesetz unterstellt sind, verzichten wir, da diese beiden Themen in Nidwalden eher von untergeordneter Bedeutung sind.