Dank der höheren Integrationspauschale kann der Kanton Nidwalden die Bestrebungen für eine nachhaltige Integration von Flüchtlingen gezielt verstärken. Eine enge Betreuung ist zwar kostenintensiver, aber in den allermeisten Fällen auch erfolgreicher, wie der Regierungsrat in seiner Antwort auf einen Vorstoss festhält.
Seit 2019 erhalten die Kantone vom Bund eine jährliche Integrationspauschale von 18’000 Franken pro Flüchtling sowie vorläufig aufgenommene Person. Dieser Betrag war zuvor bedeutend tiefer. Mit den höheren Beiträgen streben der Bund und die Kantone vertiefte Sprachkenntnisse, eine bessere Integration im Berufs- und Ausbildungsbereich und eine stärkere soziale Vernetzung von Flüchtlingen an. Mit den intensivierten Bemühungen sollen nicht nur Kanton und Gemeinden, sondern auch der Bund langfristig weniger Ausgaben im Bereich der Sozialhilfe aufweisen.
In seiner Interpellation vom Juni 2021 stellt Landrat Markus Walker unter anderem die Frage, wie der Kanton Nidwalden die Intergrationspauschale bisher verwendet hat. Auch möchte er wissen, wie sichergestellt wird, dass die angestrebten Wirkungsziele erreicht werden und ob für eine schnelle und erfolgreiche Integration nicht die Einführung einer Klasse ausschliesslich mit Flüchtlingskindern zielführend wäre. Der Nidwaldner Regierungsrat hält in seiner Antwort fest, dass die höhere Integrationspauschale in erster Linie für die individuelle Begleitung eingesetzt wird. Die Personen werden eng nach dem Case Management betreut und mit Hilfe von Arbeitsagogen auf deren Fähigkeit geprüft, um fundiert zu entscheiden, welcher Weg der richtige ist für den Integrationsprozess. Hierzu sind in Zusammenarbeit mit dem Amt für Berufsbildung und Mittelschulen und der Job-Vision Ob-/Nidwalden auch spezifische Programme im Bereich der Arbeitsmarktfähigkeit und Bildung aufgebaut worden. So werden zum Beispiel im sogenannten Lernhaus Flüchtlinge, die sich im Brückenangebot oder in einer Ausbildung befinden, von einer Lehrperson unterstützt. Eine gute Bildung respektive Ausbildung ist zwar in der Regel kostenintensiv, ermöglicht aber eine nachhaltige Integration und dadurch eine langfristige Entlastung der wirtschaftlichen Sozialhilfe. Im Weiteren investiert das Amt für Asyl und Flüchtlinge einen grossen Teil der Integrationspauschale in zertifizierte Sprachkurse und beteiligt sich mit einem Beitrag an den Sprachförderangeboten des BWZ Nidwalden.
Auf Grundlage des kantonalen Integrationsprogrammes (KIP), welches eine Vereinbarung mit dem Staatssekretariat für Migration (SEM) darstellt, werden die Leistungs- und Wirkungsziele definiert. Das KIP bildet in dieser Hinsicht auch Basis für ein detailliertes Monitoring. Daraus resultiert die jährliche Berichterstattung ans SEM, in welcher auf die konkreten Ziele und deren aktuellen Erreichungsgrad eingegangen wird. Per Anfang Sommer dieses Jahres gingen von den vorläufig aufgenommenen Personen in Nidwalden, die erwerbsfähig sind, rund 58 Prozent einer Tätigkeit nach. Bei den anerkannten Flüchtlingen lag diese Quote bei rund 44 Prozent. Beide Werte befinden sich über dem gesamtschweizerischen Durchschnitt.
Zur Idee einer eigenen Schulklasse mit Flüchtlingskindern hält der Regierungsrat fest, dass die Schule Stans bereits heute – auch für andere Gemeinden – eine sogenannte Aufnahmeklasse für Kinder ohne ausreichende Sprachkenntnisse führt. Dabei wird der Fokus auf das Erlernen der deutschen Sprache gelegt, um anschliessend eine zügige Integration in den regulären Schulunterricht und den Austausch mit heimischen Kindern zu ermöglichen, was ein zentraler Bestandteil für eine erfolgreiche Integration ist. Der Übertritt in die Regelklasse richtet sich nicht nach dem Schuljahr, sondern erfolgt, sobald die sprachlichen Voraussetzungen vorhanden sind. Eine Aufnahmeklasse kann sowohl aus Flüchtlingskindern als auch aus anderen fremdsprachigen Kindern, beispielsweise aus Familien mit Aufenthaltsstatus, bestehen.