Verordnungsänderung (WWAL) zur kurzfristigen Festhaltung und zur finanziellen Unterstützung von kantonalen Ausreisezentren durch den Bund

Mit Schreiben vom 21. Juni 2023 eröffnete das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) unter anderem bei den Kantonen das Vernehmlassungsverfahren in Sachen Verordnungsänderung (WWAL) zur kurzfristigen Festhaltung und zur finanziellen Unterstützung von kantonalen Ausreisezentren durch den Bund.

Der Kanton Nidwalden verfügt mit dem Flugplatz Buochs zwar über eine Sehengen-Aussengrenze, ist aber kein Grenzkanton, der potenziell von einer ausserordentlich hohen Zahl von illegalen Grenzübertritten bedroht ist. Weiter besteht hier auch kein kantonales Ausreisezentrum. Der Kanton Nidwalden ist somit nicht direkt von der Verordnungsänderung betroffen. Die finanzielle Unterstützung der Grenzkantone dient aber dem konsequenten Vollzug der Asylgesetzgebung. Aus diesem Grund begrüsst der Regierungsrat die vorgeschlagene Verordnungsänderung (WWAL) zur kurzfristigen Festhaltung und zur finanziellen Unterstützung von kantonalen Ausreisezentren durch den Bund.

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