Vernehmlassung Transparenz in der Politikfinanzierung: Stellungnahme des Regierungsrats

Der Regierungsrat unterstützt den indirekten Gegenentwurf zur eidgenössischen Volksinitiative „Für mehr Transparenz in der Politikfinanzierung“ (Transparenz-Initiative). Die vorgeschlagene Höhe der Offenlegungspflicht ab 15’000 Franken pro Person und Jahr erachtet der Regierungsrat als zumutbar.

Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement EJPD hat den Kanton Obwalden eingeladen, zum Entwurf zur Verordnung über die Transparenz bei der Politikfinanzierung Stellung zu nehmen. Die Vorlage ist ein indirekter Gegenentwurf zur eidgenössischen Volksinitiative „Für mehr Transparenz in der Politikfinanzierung“ (Tranzparenz-Initiative). Diese fordert, dass insbesondere Parteien und Komitees ihre Finanzen transparent machen müssen.
Dazu gehört insbesondere die Offenlegung der Einnahmen und der Herkunft der Zuwendungen ab einer gewissen Summe.

Das Parlament hat am 18. Juni 2021 einen indirekten Gegenvorschlag zur Transparenz-Initiative verabschiedet. Die Transparenz-Initiative wurde wurde in der Folge zurückgezogen. Die neuen Vorschriften über die Offenlegung der Finanzierung von politischen Parteien sowie von Wahl- und Abstimmungskampagnen werden im Bundesgesetz über die politischen Rechte (BPR; SR 161.1) geregelt.

Der Regierungsrat anerkennt die Anstrengungen für mehr Transparenz in der Politikfinanzierung und hat sich diesbezüglich bereits im Rahmen der Vernehmlassung der Staatspolitischen Kommission des Ständerats
im August 2019 dazu geäussert. Er unterstützt den vorliegenden Gesetzesentwurf. Die vorgeschlagene Höhe der Offenlegungspflicht
ab 15’000 Franken pro Person und Jahr erachtet der Regierungsrat als unterste Grenze aber immer noch als zumutbar und er unterstützt den vorliegenden Gesetzesentwurf. Bei der Umsetzung der Gesetzesvorlage sei jedoch zu beachten, dass das politische System der Schweiz auf dem Milizsystem basiert. Daher sollten die administrativen Vorgaben für Parteien und Parlamentarier auf ein Minimum beschränkt und die vorgesehenen Informatiksysteme anwenderfreundlich gestaltet werden.

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