Der Kanton Obwalden und der Bund stellen je 200’000 Franken bereit, um die bei Pandemiebeginn eingeführten Hilfsleistungen für Obwaldner Kulturunternehmen und Kulturschaffende auch im laufenden Jahr sicherzustellen. Sobald der Bundesrat die zurzeit geltenden Schutzmassnahmen aufhebt, werden auch die Ausfallentschädigungen eingestellt.
Der Kultursektor ist seit zwei Jahren unmittelbar von den stattlichen Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie betroffen. Die verschiedenen Restriktionen führten häufig zu einem Publikumsrückgang und hatten bei den Veranstaltern und Kulturschaffenden beträchtliche Einnahmeneinbussen zur Folge. In den 24 Monaten seit Pandemieausbruch galt während neun Monaten ein striktes Veranstaltungsverbot, in der restlichen Zeit schränkten diverse Massnahmen den Betrieb mehr oder weniger stark ein. Dank den gemeinsamen Hilfsmassnahmen von Bund und vom Kanton Obwalden, die seit dem 20. März 2020 zunächst aufgrund einer bundesrätlichen Notverordnung, ab 25. September 2020 auf Basis des
Covid-19-Gesetzes umgesetzt worden sind, konnte einer noch grösseren Schädigung des Kulturplatzes Obwalden entgegengewirkt werden.
In Anbetracht der anhaltenden und sich mit dem Aufkommen der
Omikron-Variante wieder zuspitzenden Coronakrise verlängerte der Bundesrat am 17. Dezember 2021 die Geltungsdauer der Covid-19-Kulturverordnung um ein weiteres Jahr. Damit schuf er die Voraussetzung, dass die Kantone die bei ihnen ansässigen Kulturunternehmen und Kulturschaffenden weiterhin mit Ausfallentschädigungen und Beiträgen an Transformationsprojekte unterstützen können. Zudem setzt der Bund in Eigenregie die Nothilfe für Kulturschaffende sowie ein Unterstützungsprogramm für Kulturverein im Laienbereich fort. Für die Finanzierung dieser Massnahmen im Jahr 2022 stellt er 100 Millionen Franken zur Verfügung.
Mit dem Vollzug und der Finanzierung der Ausfallentschädigungen und der Beiträge an Transformationsprojekte hat der Bundesrat die Kantone beauftragt. Er stützt dies auf die verfassungsmässige Zuständigkeit der Kantone für die Kultur. Der Regierungsrat stellt – analog zum letzten Jahr – 200’000 Franken aus dem Swisslos-Fonds bereit, um die anfallenden Finanzhilfen hälftig mitzutragen. Für die andere Hälfte – wie auch für die Finanzierung aller weiteren Hilfsmassnahmen – kommt der Bund auf.
„Mit diesen Massnahmen sind wir bereit, das Obwaldner Kulturschaffen bei Bedarf weiterhin unterstützen zu können.“, erklärt Bildungs- und Kulturdirektor Christian Schäli und ergänzt: „Ich hoffe jedoch, dass dies im Jahr 2022 weniger notwendig sein wird, die Kulturschaffenden ihren Tätigkeiten nachgehen und wir Kultur wieder vermehrt vor Ort geniessen können.“
Informationen auf der Kantonswebseite
Für den Vollzug ist das kantonale Amt für Kultur und Sport zuständig. Es werden über das Jahr 2022 hinweg drei Zeitfenster definiert, in denen ein entstandener Schaden zeitnah geltend gemacht werden kann. Gesuche um Beiträge für Transformationsprojekte von Kulturunternehmen sind bei der kantonalen Kulturkommission einzureichen. Genauere Informationen zur Antragsberechtigung und zu den Antragsmodalitäten sind auf der
Webseite des Kantons aufgeschaltet.
Laut Covid-19 Verordnung des Bundes werden die Ausfallentschädigungen eingestellt, sobald die Schutzmassnahmen vollständig aufgehoben werden. Aufgrund des gestern durch den Bundesrat beschlossenen, starken Lockerungsschritts werden die Gesuche der ersten Schadensperiode bis am 30. April 2022 beitragsberechtigt sein. Ob Eingaben für weitere Schadensperioden möglich sind, hängt von der epidemiologischen Entwicklung ab und wird durch das Bundesamt für Kultur festgelegt.