Die Staatsanwaltschaft Nidwalden hat die Strafuntersuchung gegen eine Lehrerin an der Schule Beckenried mit Verfügung vom 11. Juni 2021 eingestellt. Dieser Ent- scheid ist in Rechtskraft erwachsen.
Im Juli 2020 hatte die Schulkommission Beckenried eine an ihrer Schule tätige Lehrerin angezeigt. Der Vorwurf an die Lehrperson lautete, mit gewissen Unterrichts- und Erzie- hungsmethoden mindestens vier Kinder geschädigt zu haben. Die Staatsanwaltschaft er- öffnete daraufhin ein Verfahren wegen Nötigung, Tätlichkeiten sowie Verletzung der Für- sorge- und Erziehungspflicht.
Im Rahmen der umfangreichen Strafuntersuchung wurden mutmasslich betroffene ehema- lige Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrerin befragt. Ebenso wurden Akten der Schul- behörden Beckenried, schulnaher Institutionen und der Bericht des durch den Gemeinderat Beckenried engagierten Bildungswissenschaftlers Dr. phil. Anton Strittmatter in die Unter- suchung miteinbezogen.
Die beanstandeten Vorgänge im Zusammenhang mit dem Vorwurf der Tätlichkeiten wur- den teilweise widerlegt. Im Übrigen waren sie zufolge Verjährung nicht zu beurteilen. In Bezug auf die Nötigung und die Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflichten ergaben sich in keinem Fall Hinweise auf ein strafbares Verhalten. Das Verfahren wurde daher ein- gestellt.