Umsetzung der Motion 20.4339 UREK-N (Übermässigen Motorenlärm wirksam reduzieren): Anpassung von zwei Artikeln des Strassenverkehrsgesetzes und von vier Verordnungen

Sehr geehrter Herr Bundesrat
Sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 9, Dezember 2023 eröffnete das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beiden Kantonen das Vernehmlassungsverfahren zur Umsetzung der Motion 20.4339 UREK-N (Übermässigen Motorenlärm wirksam reduzieren): Anpassung von zwei Artikeln des Strassenverkehrsgesetzes und von vier Verordnungen. Wir bedanken uns für die Möglichkeit zu Stellungnahme.

Allgemeine Bemerkungen zu den Vorlagen
Der Regierungsrat ist grundsätzlich ebenfalls der Meinung, dass es richtig ist, dass übermässiger Motorenlärm wirksam reduziert werden kann. Um die Bevölkerung besser vor unnötigen und exzessiven Lärmemissionen schützen zu können, ist aber die Einführung und Ausweitung von Ordnungstatbeständen nicht hilfreich. Vielmehr muss es weiter möglich sein, fehlbare Fahrzeuglenkende im ordentlichen Verfahren strafrechtlich zu belangen, Bereits heute werden die fehlerhaften Fahrzeuge im Kanton Nidwalden polizeilich sichergestellt und die manipulierten Fahrzeugteile (2.8, Auspuffsanlagen) im Strafverfahren eingezogen und vernichtet. Die Fahrzeuge werden sodann beim Verkehrssicherheitszentrum NW zur Nachprüfung gemeldet.

lnsbesondere die neu vorgeschlagenen Ordnungsbussentatbestände von Ziff . 326.3 (mehrmaliges Betätigen des Gaspedals), Ziff . 326.4 (Anfahren mit durchdrehenden Reifen) und Ziff . 326.5 (Lärm der Auspuffanlage durch Knallen und Böllern) sind Sachverhalte, die weiterhin im ordentlichen Verfahren geahndet werden sollten. Damit können fehlbare Fahrzeugführende bereits beim ersten Mal venrvarnt und der Entzug des Führerausweises angedroht werden. Alternativ sollten zudem andere Massnahmen gefunden werden, um das Phänomen des „übermässigen Motorenlärms“ einzudämmen. Hierzu wird auf die einzelnen Kommentare im Fragebogen im Anhang verwiesen.

Abschliessend wird kritisiert, dass sich die Umschreibungen der verbotenen und potenziell zu Warnungsmassnahme führenden Verhaltensweisen oft unbestimmter Rechtsbegriffe bedienen, die in der Praxis wohl nur schwer zu handhaben sein werden.

Antrag
Der Regierungsrat Nidwalden bedankt sich für die Möglichkeit zur Stellungnahme. Die Vorlage wird in der vorgelegten Fassung abgelehnt. Wir verweisen auf den Fragebogen im Anhang.

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