Umnutzungsgesuch Flugplatz Kägiswil: Stellungnahme Kanton Obwalden

Das Gesuch zur Umnutzung des militärischen zu einem zivilen Flugplatz in Kägiswil lag vom 25. Oktober bis zum 26. November 2021 öffentlich auf. Der Kanton Obwalden äussert in seiner Stellungnahme grössere Vorbehalte gegenüber der Planung und Umsetzung der ökologischen Ausgleichsmassnahmen sowie der Verschiebung der An- und Abflugachse.

Die Flugplatzgenossenschaft Obwalden (FGOW) beantragt die Umnutzung des militärischen zu einem zivilen Flugplatz und die Erteilung der Betriebsbewilligung. Das Gesuchsdossier wurde im vergangenen Sommer beim Bundesamt für Zivilluftfahrt eingereicht, das für die Verfahrensführung und damit auch für die Behandlung der Einsprachen zuständig ist. Das Dossier enthält umfangreiche Unterlagen zu den geplanten Flugbewegungen, den Betriebszeiten, den ökologischen Ausgleichsmassnahmen sowie den Auswirkungen eines zivilen Flugbetriebs. Vorgesehen sind sowohl Flächenflugzeuge als auch gewerbliche Helikopterflüge.

Der Kanton ist in mehrfacher Hinsicht betroffen. Er ist gleichzeitig Baurechtsnehmer und damit auch Liegenschaftseigentümer auf dem Flugplatz sowie Vermieter an die FGOW. Nach eingehender Prüfung des Umnutzungsgesuchs durch die zuständigen Fachstellen kommt der Kanton zum Schluss, dass das Umnutzungsgesuch grundsätzlich weiterverfolgt werden kann. Gemäss kantonalem Richtplan 2019 ist die Umnutzung in ein ziviles Flugfeld vorgesehen. Begrüsst wird insbesondere die Absicht für einen Teilrückbau der bestehenden Piste. Allerdings sind dafür noch die Zuständigkeiten und die Finanzierung zu regeln.

Noch nicht genügend dokumentiert sind hingegen die ökologischen Ausgleichsmassnahmen. Deren zukünftige Umsetzung ist aufgrund der bisherigen Planung noch nicht sichergestellt. Ausserdem bestehen grundsätzliche Vorbehalte gegenüber der geplanten Verschiebung der An- und Abflugachse, der sogenannten Center Line. Eine solche Verschiebung hat direkte Auswirkungen auf die Höhenbeschränkungen für Bauvorhaben in der Nähe des Flugplatzes und erfordert das Einverständnis zahlreicher Liegenschaftseigentümer.

Über das weitere Vorgehen entscheidet das Bundesamt für Zivilluftfahrt. Der Flugplatz Kägiswil gehört der Schweizerischen Eidgenossenschaft (armasuisse). Diese hat die Anlagen dem Kanton Obwalden im Baurecht übertragen. Der Baurechtsvertrag zwischen armasuisse und dem Kanton sieht einen vorzeitigen Heimfall per Ende 2023 vor, sofern bis dann keine rechtskräftige Betriebsbewilligung vorliegt. Diese Frist wurde Ende 2020 bereits einmalig um drei Jahre verlängert.

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