Der Kanton Nidwalden unterstützt die neuste Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für Impffragen, wonach sich Personen über 80 Jahren ein weiteres Mal gegen Covid-19 impfen sollen. Impfungen werden auf Voranmeldung in Arztpraxen und Apotheken durchgeführt.
Aufgrund der zunehmenden Ausbreitung der Omikronvariante BA.5 und dem nachlassenden Schutz bei geimpften Personen nimmt das Risiko einer Infektion wieder zu. Auch im Kanton Nidwalden sind die Fallzahlen zuletzt angestiegen, wenn auch bisher nicht in einem besorgniserregenden Ausmass. Frauen und Männer über 80 Jahren weisen aufgrund ihres Alters und dem schneller nachlassenden Schutz als bei jüngeren Personen das höchste Risiko auf, schwer an Covid-19 zu erkranken. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) haben daher ihre Empfehlung für eine weitere Auffrischimpfung auf diesen Bevölkerungskreis ausgedehnt. Bisher galt diese nur für schwer immungeschwächte Personen.
Das Gesundheitsamt des Kantons Nidwalden stützt die neuste Empfehlung und legt über 80-Jährigen eine weitere Auffrischungsimpfung nahe, sofern seit ihrer letzten Impfung mehr als vier Monate oder einen Monat nach einer Infektion vergangen sind. Die Impfung ist für sie kostenlos und wird in Nidwalden in Arztpraxen und Apotheken angeboten. Eine vorgängige Anmeldung direkt bei den Impfstellen ist zwingend. Einige Impfstellen bieten eine Online-Anmeldung an, das Portal ist über Kanton Nidwalden – Coronavirus (Covid-19) (nw.ch) erreichbar. Bewohnende von Alters- und Pflegeheimen müssen nicht zwingend eigenständig einen Termin vereinbaren. «Wir bieten auch dieses Mal wieder unsere Unterstützung bei koordinierten Impfaktionen in Alters- und Pflegeheimen an», hält Karen Dörr, Vorsteherin des Gesundheitsamtes, fest.
In der gegenwärtigen Situation ist die Wiederaufnahme des Betriebs eines kantonalen Impfzentrums noch kein Thema. Gemäss aktueller Einschätzung des BAG und der EKIF ist aber eine Empfehlung für eine weitere Auffrischimpfung auch für Personen ab 16 Jahren im Herbst 2022 wahrscheinlich. Dies, um auch in dieser Bevölkerungsgruppe den Impfschutz wieder zu erhöhen und dadurch die Gefahr von schweren Verläufen und einer Überlastung des Gesundheitssystems zu reduzieren. «Wir haben die Vorbereitungen für eine neuerliche Impfaktion im Herbst aufgenommen. Derzeit sind wir am Abklären, was dies für die Impfkapazitäten und -infrastrukturen in unserem Kanton bedeuten würde», sagt Karen Dörr. Im Moment wird eine weitere Boosterimpfung für Personen ab 16 Jahren nicht empfohlen. Sie weisen gemäss aktuellem Kenntnisstand nach wie vor einen ausreichenden Schutz vor einer schweren Erkrankung auf. Zudem sollen voraussichtlich im Herbst adaptierte Impfstoffe zur Verfügung stehen, welche den Schutz zusätzlich erhöhen werden.
Sollten Personen unter 80 Jahren zurzeit eine weitere Auffrischimpfung wünschen, beispielsweise für Reisen oder aus einem individuellen Bedürfnis, ist die Impfung kostenpflichtig. Im Kanton Nidwalden betragen die Kosten dafür 60 Franken.
RÜCKFRAGEN
Karen Dörr, Vorsteherin Gesundheitsamt, Telefon +41 41 618 76 05, erreichbar am Donnerstag, 7. Juli, von 11.00 bis 12.00 Uhr