Der Kanton Nidwalden hat mit der Spitex Nidwalden eine neue Leistungsvereinbarung bis Ende 2023 abgeschlossen. Darin wird der Trend zu mehreren Pflege-Kurzeinsätzen pro Klient und Tag besser berücksichtigt.
Mittels Beiträgen unterstützt der Kanton Nidwalden Anbieter von ambulanten Pflegeleistungen, welche der Grundversorgung der heimischen Bevölkerung dienen. Darunter fallen unter anderem die Pflege von Personen in abgelegenen Gebieten, die Bereitstellung eines 24h-Pikettdienstes oder der Service als Informations- und Anlaufstelle. Die Höhe der Kantonsbeiträge für diese sogenannten gemeinwirtschaftlichen Leistungen wird jeweils in einer Vereinbarung geregelt. Mit der neuen Leistungsvereinbarung, die bis Ende 2023 gilt, sind mit der Spitex Nidwalden leicht steigende Abgeltungen für die Sicherstellung der Grundversorgung ausgehandelt worden. Hauptursache für die Anpassung ist die gestiegene Anzahl an Kurzeinsätzen. In der Statistik 2019 machten diese beinahe 50 Prozent aller Einsätze der Spitex aus. Es konnte jedoch nur ein Bruchteil an den Kanton verrechnet werden, weil bisher pro Tag nur ein Kurzeinsatz pro Klientin oder Klient in Rechnung gestellt werden kann, obschon teils mehrere davon pro Tag geleistet werden.
«Um frühe Spitalbehandlungen zu vermeiden und der älteren Bevölkerung zu einem langen, selbstbestimmten Leben in der eigenen Wohnung zu verhelfen, ist es wichtig, dass das Angebot der Spitex aufrechterhalten wird und diese für ihre Leistungen auch angemessen entschädigt wird», erklärt Gesundheits- und Sozialdirektorin Michèle Blöchliger. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Kurzeinsätze ist in der neuen Vereinbarung eine jährlich steigende Abgeltungshöhe festgelegt worden. Während die Gesamtsumme zuletzt 1.195 Millionen Franken betrug, so wächst der Betrag im laufenden Jahr auf 1.28 Millionen und in den nächsten beiden Jahren auf 1.315 Millionen respektive 1.325 Millionen Franken. Die Leistungsvereinbarung 2021-2023 mit der Spitex ist kürzlich unterzeichnet worden.