Totalrevidiertes Publikationsrecht stösst auf breite Zustimmung

Die Revision des Publikationsrechts hat in der Vernehmlassung positiv abgeschnitten. Amtsblatt und Gesetzessammlung werden ab 2025 in elektronischer Form erscheinen. Das Amtsblatt soll jedoch weiterhin auch in gedruckter Fassung erhältlich sein. Der Regierungsrat hat die Vorlage zuhanden des Landrates verabschiedet.

Mit der Totalrevision der kantonalen Publikationsgesetzgebung wird den Bedürfnissen der Bevölkerung, die heute mehrheitlich digital unterwegs ist, Rechnung getragen. So ist vorgesehen, sowohl das Amtsblatt als auch die Nidwaldner Gesetzessammlung ab dem 1. Januar 2025 grundsätzlich in elektronischer Form herauszugeben. Dadurch wird die Nutzung vermehrt individuell steuerbar und der Zugriff von überall her möglich sein. Interessierte Personen können sogenannte Push-Meldungen von verschiedenen Bereichen abonnieren.

Die Vorlage wurde in der externen Vernehmlassung insgesamt positiv aufgenommen. Unterschiedlich sind die Rückmeldungen dazu, ob das Amtsblatt in Zukunft noch in gedruckter Fassung erhältlich sein soll. Der Regierungsrat spricht sich für die Beibehaltung des gedruckten Amtsblattes aus. Dadurch bleibt die Zugänglichkeit für alle sichergestellt. Er beabsichtigt, das Amtsblatt weiterhin extern drucken zu lassen.

Auch die Nidwaldner Gesetzessammlung, wie sie seit 1983 herausgegeben wird, wird künftig nicht mehr im Druck erfolgen. Sie ist bereits seit geraumer Zeit unter gesetze.nw.ch online einsehbar. Für Gesetze und Verordnungen wird künftig die Chronologische Gesetzessammlung im Internet, die bereits heute einsehbar ist, die massgebende Fassung für die Rechtsverbindlichkeit darstellen. Dieser sogenannte Primatwechsel von der gedruckten hin zur elektronischen Fassung wurde auf Bundesebene bereits per 1. Januar 2016 vollzogen. Das Amtsblatt ist ebenso für die Gemeinden das amtliche Publikationsorgan für die gesetzlich vorgeschriebenen Bekanntmachungen. Im neuen Publikationsgesetz wird weiterhin davon abgesehen, die Gemeinden einer allgemeinen Publikationspflicht für ihre rechtskräftigen Erlasse zu unterstellen, soweit es sich dabei nicht um Referendumsvorlagen handelt.

Die Behandlung des bereinigten Publikationsgesetzes im Landrat ist für diesen Sommer geplant. Nach der rechtsgültigen Verabschiedung der Gesetzesrevision ist für das Jahr 2024 die Implementierung des elektronischen Amtsblattes geplant. Das Inkrafttreten des neuen Publikationsgesetzes ist auf 2025 geplant.

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