Gespräche mit dem Bundesrat über Sitzgelegenheiten auf Terrassen von Takeaways in Skigebieten haben nicht die gewünschte Wirkung gezeigt. Aus staatspolitischen Gründen ordnet der Kanton Nidwalden daher die Schliessung der Aussenbereiche per Sonntagnachmittag, 28. Februar 2021, an.
Im Nidwalden sowie fünf weiteren Kantonen ist es aktuell möglich, über Takeaway erworbene Speisen und Getränke im Skigebiet geordnet an Tischen in Aussenbereichen zu konsumieren. Dabei werden die Mindestabstände ebenso eingehalten wie die Maskentragpflicht, bis der Sitzplatz eingenommen worden ist. Aus Sicht der Kantone gehört der Umgang mit Personenströmen und Abstandsregeln bei Takeaway-Angeboten zum Betrieb der Skigebiete und damit in ihre Zuständigkeit. Der Bundesrat vertritt indes die Ansicht, dass gemäss Verordnung die Offenhaltung von Restaurantterrassen generell unzulässig ist. Er hat in den letzten Tagen die betroffenen Kantone mehrmals angehalten, die Bestimmungen nach seiner Auslegung umzusetzen.
Die Kantone haben bisher mit einem Entscheid zugewartet, weil sie nochmals den direkten Dialog mit Bundesrat Alain Berset gesucht haben, um ihm die Vorteile der bewährten Praxis von geöffneten Skiterrassen mit entsprechenden Schutzkonzepten zu erläutern. Das Gespräch hat am Donnerstagabend stattgefunden. «Wir bedauern sehr, dass wir keine Kompromisslösung erzielen konnten», hält Gesundheits- und Sozialdirektorin Michèle Blöchliger fest, zumal der Bundesrat in Aussicht gestellt hat, per 22. März 2021 die Aussenbereiche von sämtlichen Gastronomiebetrieben öffnen zu wollen. «Aus epidemiologischer Sicht sind wir von unserer Lösung nach wie vor überzeugt, aus staatspolitischer Sicht aber reichen wir die Hand, weil wir an einer guten Zusammenarbeit mit dem Bundesrat interessiert sind», fährt Michèle Blöchliger fort.
Der Nidwaldner Regierungsrat hat demnach entschieden, die Erlaubnis für Sitz- und Stehgelegenheiten auf Skiterrassen per Sonntag, 28. Februar 2021, 17 Uhr, wieder zu entziehen. Die Betreiber von Skigebieten sind aufgefordert, diese Weisung entsprechend umzusetzen. Das Vorgehen ist mit den Kantonen Obwalden, Schwyz, Uri, Glarus und Tessin grundsätzlich abgesprochen. Takeaway-Angebote an sich sind gemäss Bundesrecht weiterhin gestattet.