Der Regierungsrat schlägt vor, die Frist für die Inkraftsetzung des neuen Planungs- und Baugesetzes bis am 1. Januar 2025 zu verlängern. Hierfür ist eine Teilrevision erforderlich. Diese ist in der Vernehmlassung grossmehrheitliche positiv angekommen. Der Regierungsrat hat die Vorlage unverändert zuhanden des Landrates verabschiedet.
Die Frist für das gemeindeweise Inkrafttreten des neuen Planungs- und Baugesetzes läuft bis am 1. Januar 2023. Bis dahin haben die Gemeinden ihre Zonenpläne sowie Bau- und Zonenreglemente an die Bestimmungen des neuen Gesetzes anzupassen. Nach Ablauf dieser Frist könnte nicht mehr nach dem bisherigen Baurecht gebaut werden. Gemeinden ohne gesetzeskonforme
Bau- und Zonenordnung dürften nicht mehr selbständig handeln und beispielsweise keine Baubewilligungen mehr erteilen. Dieses Szenario gilt es dringend zu vermeiden.
Zwar sind sämtliche Gemeinden intensiv an der anspruchsvollen Überarbeitung ihrer Bau- und Zonenreglemente, jedoch ist eine fristgerechte Umsetzung auch vor dem Hintergrund des politischen Prozesses und möglicher Rechtsmittelverfahren vielerorts unrealistisch. Der Regierungsrat empfiehlt daher, die Frist um zwei Jahre bis zum 1. Januar 2025 zu verlängern.
Zudem soll der Regierungsrat diese Frist um höchstens zwei weitere Jahre verlängern können, sollten allfällige Einwendungs- und Beschwerdeverfahren die rechtzeitige Genehmigung von Bau- und
Zonenreglementen verunmöglichen.
Für die Fristverlängerung ist eine Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes erforderlich. In der kürzlich durchgeführten Vernehmlassung ist die Vorlage überwiegend auf Zustimmung gestossen. Die Forderung einer einzelnen Partei, von der Möglichkeit einer neuerlichen Fristverlängerung um zwei weitere Jahre nach dem 1. Januar 2025 abzusehen, lehnt der Regierungsrat ab. Er erwartet indes, dass die Revisionsarbeiten zügig weiterverfolgt werden, sodass die gesetzten Fristen eingehalten werden können.
Auf zweite Lesung soll verzichtet werden
Der Regierungsrat hat die Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes unverändert zuhanden des Landrates verabschiedet. Die Beratung im Kantonsparlament ist für die September-Sitzung vorgesehen. Eine zweite Lesung und damit abschliessende Genehmigung der Vorlage wäre erst Ende Oktober möglich. Die nachfolgende Referendumsfrist würde dadurch erst im Januar 2023 und damit zu spät für eine rechtzeitige Inkraftsetzung vor dem Jahreswechsel ablaufen. Der Regierungsrat stellt daher dem Landrat den Antrag, auf eine zweite Lesung der Gesetzesvorlage zu verzichten.