Teilrevision des Personalgesetzes stösst auf breite Zustimmung

Mehr Flexibilität und Anpassungen an die sich gewandelte Arbeitswelt: Diese Ziele verfolgt der Regierungsrat mit der Teilrevision der kantonalen Personalgesetzgebung und weiterer Personalerlasse. Diese Stossrichtung ist in der externen Vernehmlassung positiv aufgenommen worden. Der Regierungsrat hat die Vorlage zuhanden des Landrates verabschiedet.

Der Entwurf für die Teilrevision der kantonalen Personalgesetzgebung war unter Einbezug von Gemeinden, Arbeitnehmer, Arbeitgeber und öffentlich-rechtlichen Anstalten erarbeitet worden. Die Auswertung der externen Vernehmlassung ist in der Zwischenzeit erfolgt. Grundtenor: Die geplanten Änderungen am Gesetz sowie an der Personal-, Arbeitszeit- und Weiterbildungsverordnung werden grossmehrheitlich unterstützt. Einzelne Anliegen hat der Regierungsrat geprüft und aufgenommen. «Es freut mich sehr, dass die vorgeschlagene Lösung breit akzeptiert wird», sagt Finanzdirektorin Michèle Blöchliger.

Ein wichtiges Ziel der Teilrevision ist es, einen Kompromiss zu finden zwischen den allgemein verbindlichen Bestimmungen der kantonalen Personalgesetzgebung, die ebenso für Gemeinden gelten, und deren Bedürfnis nach Autonomie. Demnach können Gemeinden unter bestimmten Voraussetzungen von den kantonalen Verordnungen abzuweichen. Hierzu ist allerdings ein demokratischer Prozess zu durchlaufen. Personalrechtliche Regelungen auf kommunaler Ebene müssen in der Gemeindeordnung oder in einem Reglement enthalten sein, das durch die Stimmberechtigten erlassen wird.

Vereinfachte Regelungen
Verschiedene neuere Entwicklungen sind in der Gesetzgebung bis jetzt noch nicht abgebildet. Mit der Teilrevision wird beispielsweise die bereits praktizierte Telearbeit (Homeoffice) verankert oder die in der Privatwirtschaft übliche Probezeit eingeführt. Auf die ursprünglich vorgesehene Möglichkeit, die Probezeit von drei auf sechs Monate zu verlängern, verzichtet der Regierungsrat gestützt auf die Vernehmlassungsergebnisse. Weiter werden in verschiedenen Bereichen Vereinfachungen vorgeschlagen. In Zukunft soll zum Beispiel keine Bewilligung des Regierungsrates mehr notwendig sein, wenn kantonale Angestellte einer bezahlten Nebenbeschäftigung nachgehen wollen. Neu besteht noch eine Meldepflicht bei den Vorgesetzten. Aufgrund von Eingaben in der Vernehmlassung hat der Regierungsrat allerdings eine Ergänzung im Gesetz vorgenommen. So soll gewährleistet sein, die Erlaubnis für eine Nebenbeschäftigung nachträglich rückgängig zu machen, wenn sich etwa die Verhältnisse bei der zeitlichen Arbeitsbelastung wesentlich verändert haben.

Es ist vorgesehen, dass die bereinigte Vorlage im Frühjahr 2023 im Landrat behandelt wird. Das Inkrafttreten der teilrevidierten Personalgesetzgebung ist auf den 1. Oktober 2023 geplant.

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