Mehr Flexibilität und Anpassungen an die sich gewandelte Arbeitswelt: Diese Ziele verfolgt der Regierungsrat mit der Teilrevision der kantonalen Personalgesetzgebung. Er hat diese zuhanden der externen Vernehmlassung verabschiedet. Die Vorlage ist unter Einbezug von Gemeinden, Arbeitnehmer, Arbeitgeber und öffentlich-rechtlichen Anstalten erarbeitet worden.
Nach der Teilrevision der Entlöhnungsverordnung, die per 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist, will der Regierungsrat das Personalrecht für die Angestellten im öffentlichen Sektor im Kanton Nidwalden flexibilisieren und an die sich verändernde Arbeitswelt anpassen. Er hat deshalb eine Teilrevision der kantonalen Personalgesetzgebung in die externe Vernehmlassung geschickt.
Ein wichtiges Ziel dieser Teilrevision ist es, einen Kompromiss zu finden zwischen den allgemein verbindlichen Bestimmungen der kantonalen Personalgesetzgebung und dem Bedürfnis der Gemeinden nach Autonomie. So haben die Gemeinden die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen von den kantonalen Personalverordnungen abzuweichen. Hierzu ist allerdings ein demokratischer Prozess zu durchlaufen. Personalrechtliche Regelungen auf kommunaler Ebene müssen in der Gemeindeordnung oder in einem Reglement enthalten sein, das durch die Stimmberechtigten erlassen wird. «Mit der vorgeschlagenen Lösung wird eine gewisse Stabilität und Einheitlichkeit innerhalb des Kantons sichergestellt», ist Finanzdirektorin Michèle Blöchliger überzeugt und fügt an: «Gleichzeitig erhalten die Gemeinden einen angemessenen Handlungsspielraum.»
Vereinfachte Regelungen
Das Personalrecht des Kantons ist in seinen Grundzügen rund 20 Jahre alt. Verschiedene neuere Entwicklungen sind in der Gesetzgebung deshalb noch nicht abgebildet. Mit der Teilrevision wird beispielsweise die bereits praktizierte Telearbeit (Homeoffice) in den Erlassen verankert oder die in der Privatwirtschaft übliche Probezeit eingeführt. Weiter werden in verschiedenen Bereichen Vereinfachungen vorgeschlagen. So soll in Zukunft zum Beispiel keine Bewilligung des Regierungsrates mehr notwendig sein, wenn Angestellte einer bezahlten Nebenbeschäftigung nachgehen wollen. Das bisherige Vorgehen wird von einer Meldepflicht abgelöst. Dafür wird im Personalgesetz näher umschrieben, wo die Grenzen einer Nebenbeschäftigung liegen dürfen.
Das Fundament der Teilrevision wurde von einer breit abgestützten Projektgruppe mit Vertretern von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite, von Gemeinden und selbstständigen Anstalten erarbeitet. «Dieser Miteinbezug war zentral, weil von diesen Anpassungen die meisten öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber betroffen sind», betont Regierungsrätin Michèle Blöchliger. Die externe Vernehmlassung des Gesetzesentwurfes dauert bis Mitte Dezember 2022. Es ist vorgesehen, dass die bereinigte Vorlage bis im Mai 2023 im Landrat behandelt wird. Das Inkrafttreten der teilrevidierten Personalgesetzgebung ist auf den 1. Oktober 2023 geplant.
Rückfragen
Michèle Blöchliger, Finanzdirektorin, Telefon +41 41 618 71 00, erreichbar am Mittwoch, 21. September, von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr.
Stans, 21. September 2022