Datenschutz als Persönlichkeitsschutz beinhaltet die Einhaltung rechtlicher und technischer Vorgaben. Nach dem Grundsatz «privacy by default» müssen in der Praxis bereits zu Beginn datenschutzfreundliche Voreinstellungen zu Gunsten der betroffenen Personen umgesetzt werden. Im Berichtsjahr konnte der (Öffentlichkeits- und) Datenschutzbeauftragte der Kantone Schwyz, Obwalden und Nidwalden (ÖDB) einen IT-Mitarbeiter anstellen. Zudem waren erneut Kontrolle und Beratung zentral.
Ressourcen
Der ÖDB konnte per 1. Juli 2021 erstmals einen IT-Mitarbeiter zu 50 Stellenprozenten anstellen. Der Miteinbezug der Informatik ermöglicht ihm seither eine gesamtheitliche Sicht bei Beratung, Kontrollen, Projekten und Stellungnahmen.
Weiter hält der ÖDB fest, dass seine Ressourcen insgesamt noch immer nicht ausreichen. Diese waren bereits beim Start der Tätigkeit als interkantonale Datenschutzstelle (im November 2008 mit 250 Stellenprozenten) höher dotiert. Inzwischen erhielt er neue Aufgaben und Kompetenzen (z.B. Erlass von Verfügungen und vorsorglicher Massnahmen im Kanton Schwyz) und die Anfragen wurden komplexer und umfassender. Deshalb braucht er zur wirkungsvollen Umsetzung seines Auftrags mehr Ressourcen.
Aufsicht & Kontrollen
2021 führte der ÖDB eine Kontrolle der Nutzung des Schengener Informationssystems (inklusive Log-Files) bei der Migrationsbehörde des Kantons Schwyz und eine Kontrolle des Klinikinformationssystems bei einem Schwyzer Spital durch. Er führte mehrere spezifische Kontrollen bei verschiedenen Stellen durch und aktualisierte die Übersicht der von öffentlichen Organen an öffentlich zugänglichen Orten betriebenen Videoüberwachungskameras.
Beratung & Unterstützung
Der ÖDB beantwortete im Berichtsjahr 321 Anfragen zu Themen wie Amtshilfe, E-Mail, Cloud-Dienste, pandemiebedingte Datenbearbeitungen u.a., was knapp 24% seiner Arbeit ausmachte. Die Beratung blieb zur Sensibilisierung der öffentlichen Organe sowie der Bevölkerung sehr wichtig.
Gesetzgebung
Der ÖDB erhielt im Berichtsjahr 33 Vorlagen zur Prüfung und gab zu 32 Vorlagen eine Stellungnahme ab. Dabei waren neben den kantonalen Datenschutzgesetzen (OW & NW) u.a. folgende Vorlagen relevant:
- Revision Datenschutzverordnung des Bundes (SZ, OW, NW)
- Revision Krebsregistrierungsverordnung des Bundes (SZ, OW, NW)
- Revision Datenschutzverordnung (SZ)
- Mitbericht zum neu geschaffenen Öffentlichkeitsgesetz (OW)
- Teilrevision Polizeigesetz (NW)
Schulung & Information
Der ÖDB sensibilisierte 2021 mit acht Schulungen diverse Stellen und Personen zum Datenschutz in der Praxis (SZ, NW), Datenschutz an der Schule (OW), Datenschutz für Lernende (SZ, OW) und zum Öffentlichkeitsprinzip (SZ). Zudem referierte der IT-Mitarbeiter des ÖDB an einer Veranstaltung des Datenschutz-Forums Schweiz zur Datensicherheit im öffentlichen Bereich.
Der ÖDB informierte im Tätigkeitsbericht, in zwei Ausgaben seines Newsletters «DATENSCHUTZ AKTUELL» (mit Fällen aus der Praxis) sowie über seine Webseite. Weiter beantwortete er diverse Medienanfragen.
Der Tätigkeitsbericht ist abrufbar unter: Tätigkeitsbericht 2021 des Öffentlichkeits- und Datenschutzbeauftragten der Kantone Schwyz, Obwalden und Nidwalden (sz.ch)
RÜCKFRAGEN
(Freitag, 1. Juli 2022, 09:00 – 10:00 Uhr) Philipp Studer, (Öffentlichkeits- &) Datenschutzbeauftragter der Kantone SZ/OW/NW; Tel. 041 859 16 23