Die Teilrevision des kantonalen Landwirtschaftsgesetzes ist in der Vernehmlassung auf grossmehrheitliche Zustimmung gestossen. Der Regierungsrat hat die bereinigte Gesetzesvorlage zuhanden des Landrates verabschiedet. Für die Fördermassnahmen in der Landwirtschaft soll für die Jahre 2024 bis 2027 rund 1 Million Franken mehr zur Verfügung stehen.
Unter der Leitidee, dass im Kanton Nidwalden insbesondere eine standortangepasste, klimaschonende und Wertschöpfung generierende Landwirtschaft gefördert wird, hat der Regierungsrat eine Teilrevision des kantonalen Landwirtschaftsgesetzes angestossen. «Es geht darum, dass der Kanton in Zukunft die unternehmerische Landwirtschaft, die multifunktionale Leistungen erbringt und nachhaltig produziert, gezielter unterstützen kann», hält Landwirtschafts- und Umweltdirektor Joe Christen fest. Die Überprüfung der bisherigen Fördermassnahmen in der kantonalen Landwirtschaftspolitik hat gezeigt, dass die Wirkungen vor allem im Bereich der Strukturen und Wettbewerbsfähigkeit zu gering ausfallen.
Die im Sommer und Herbst durchgeführte externe Vernehmlassung zur Gesetzesrevision ist inzwischen ausgewertet. «Die vorgeschlagenen Änderungen sind grundsätzlich positiv aufgenommen worden», zeigt sich Landwirtschafts- und Umweltdirektor Joe Christen erfreut. Sowohl die Teilrevision des Landwirtschaftsgesetzes wie auch die Totalrevision der dazugehörenden Verordnung werden grossmehrheitlich mitgetragen. Aufgrund von Anregungen in der Vernehmlassung hat der Regierungsrat einzelne Anpassungen an der Vorlage vorgenommen. So soll die Wirkung der kantonalen Fördermassnahmen künftig mittels Monitorings gezielter überprüft werden können. Ausserdem wird der Gesetzesartikel, wonach der Kanton selbst eine Beratungsstelle für die Landwirtschaft etablieren kann, belassen, wie er gewesen ist. Weitere in der Vernehmlassung aufgeworfene Punkte werden in der Gesamtrevision der Verordnung, die auf Stufe Regierungsrat erfolgt, berücksichtigt. Diese beziehen sich vor allem auf Anpassungen bei den Förderkriterien für einzelne Programme sowie auf die Möglichkeit, weiterführende Massnahmen etwa im Bereich des Klimaschutzes umzusetzen.
Das teilrevidierte Landwirtschaftsgesetz bildet die Grundlage für 16 Massnahmen. Diese korrespondieren mit der Stossrichtung der Agrarpolitik des Bundes, der einen Teil davon mitfinanziert. Die Massnahmen gliedern sich in folgende Bereiche:
- Förderung besonders umwelt- und klimaschonender Bewirtschaftungsmethoden sowie tierfreundlicher Produktionsformen
- Förderung, Aufwertung und Vernetzung von Biodiversitätsförderflächen
- Förderung der Landschaftsqualität Förderung von Ersatzpflanzungen von Hochstammbäumen
- Unterstützung von regionalen Viehabsatzmärkten und Ausstellungen von Nutztieren (Viehmärkte, Viehschauen)
- Stärkung der regionalen Absatzförderung und Verbesserung der Wertschöpfung («Hiäsigs»)
- Beiträge an die Erarbeitung von Entscheidungsgrundlagen für Betriebsumstellungen oder Betriebsaufgaben
- Gemeinsam finanzierte und kantonale Strukturverbesserungen
Summe für Rahmenkredit ist unbestritten
In der Vernehmlassung ebenfalls nicht in Frage gestellt worden ist die Summe des geplanten Rahmenkredites 2024 – 2027 in der Höhe von 6.9 Millionen Franken. Gegenüber der aktuell laufenden Periode (5.96 Mio.) entspricht dies einer Erhöhung um knapp 1 Million Franken. Mit dem Kredit werden jeweils die erforderlichen finanziellen Mittel für die Fördermassnahmen bereitgestellt. In Zukunft ist mit einem erhöhten Bedarf zu rechnen, der sich primär aus fünf Fördermassnahmen erklärt: Gülleseparierung, klimaschonende Fütterung, Bioumstellung, Förderung und Aufwertung der Biodiversitätsförderflächen im Tal- und Hügelgebiet sowie Strukturverbesserungen. Weiter wird die regionale Absatzförderung gestärkt. Zusätzliche Mittel werden für die Unterstützung von Projekten, die von der Basis initiiert werden, und den Beizug von Fachexperten eingesetzt.
Der Regierungsrat hat die Gesetzesvorlage zuhanden des Landrates verabschiedet. Die Beratung im Kantonsparlament ist für Frühling 2023 vorgesehen. Das teilrevidierte Landwirtschaftsgesetz soll per 1. Januar 2024 in Kraft treten.