Das kantonale Denkmalschutzgesetz wird aufgrund einer Motion verschiedenen Bereichen revidiert. So sollen beispielsweiseSchutzverträge zwischen der Eigentümerschaft und dem Kanton eine Möglichkeit bieten, individueller auf die Bedürfnisse aller Beteiligten einzugehen. Der Regierungsrat hat die Teilrevision zuhanden des Landrates verabschiedet.
Der Entwurf für das revidierte Denkmalschutzgesetz ist Anfang Februar in die externe Vernehmlassung geschickt worden. Der Regierungsrat nimmt nun mit Genugtuung zur Kenntnis, dass die Vorlage auf breiteZustimmung gestossen ist.Das gilt insbesondere für den Umfang der Teilrevision und die Aufnahme des Inventars von schutzwürdig eingestuften Objekten ins Gesetz. Dieses ist bisher nur summarisch erwähnt und wird künftig im Interesse der Rechtssicherheit näher ausgeführt.Dabei geht es vor allem um Kategorien der Schutzwürdigkeit sowie den Verfahrensablauf bei Bauvorhaben an solchen Objekten. So werden die Zuständigkeiten von Kanton und Gemeinden transparenter, wenn bei Baubewilligungsverfahren denkmalpflegerische Aspekte eine Rolle spielen.
Schutzverträge erhöhen die Planungssicherheit
Auch die neu geschaffene Möglichkeit von Unterschutzstellungsverträgen als Alternative zu regierungsrätlichen Unterschutzstellungen stösst auf ein sehr positives Echo.Ein Schutzvertrag zwischen Eigentümerschaft und Kanton bietet namentlich in komplexen Verfahren Gewähr, individueller auf die Bedürfnisse der Beteiligten einzugehen. Damit können nicht nur die Ansprüche des Denkmalschutzes berücksichtigt, sondern auch die Bedürfnisseder Eigentümerschaft stärker miteinbezogen und deren Akzeptanz erhöht werden. So gewähren Schutzverträge eine höhere Planungs- und Rechtssicherheit für die Eigentümerschaft eines Schutzobjekts.
Deutliche Zustimmung gab es auch zum Erhalt der Kommission für Denkmalpflege, die allerdings verkleinert und deren Kompetenzeingeschränkt wird.Ihre Hauptaufgabe wird in der Beratung der kantonalen Fachstelle liegen, welcher mehr Entscheidungskompetenzen übertragen werden. «Ich bin überzeugt», so Bildungsdirektor Res Schmid, «dass dadurch die Verfahren zu Denkmalschutzfragen beschleunigt werden können.»Dies entspricht einem zentralen Anliegen der Motion, auf welche die Teilrevision der Denkmalschutzgesetzgebung zurückgeht.
Anregungen werden in Bericht zurGesetzesrevision aufgenommen
Aufgrund vonRückmeldungen aus der Vernehmlassung werden im Bericht zur Gesetzesrevision verschiedene Sachverhalte präziser ausgeführt. Diese betreffen beispielsweise den Effekt der Revision auf die stetig zunehmende Arbeitslast der Fachstelle und die damit verbundene Ressourcenfrage, den Eintrag schutzwürdiger Gebäude im Geoinformationssystem oder die Finanzierung spezifischer Gutachten. Geht es um inventarisierte Objekte, so wird die Finanzierung von der öffentlichen Hand getragen, da die Inventarisierung nicht eigentümerverbindlich ist und die Gutachten demzufolge nicht vom Eigentümer ausgehen. Der Regierungsrat hat diesen Punkt ebenfalls geklärt und die Teilrevision nun zuhanden des Landrates verabschiedet.
Das Kantonsparlament wird die Vorlage voraussichtlich nach den Herbstferien beraten. Das geänderte Denkmalschutzgesetz soll anschliessend im Frühling2024in Kraft gesetzt werden.