Revidierte Lehrpersonalverordnung in die Vernehmlassung geschickt

Auf Initiative der Schulleiterkonferenz und in Absprache mit den Schulpräsidien werden Änderungen an der Lehrpersonalverordnung vorgenommen. Der zentrale Revisionsinhalt betrifft die Entlöhnung. Die Position von Quer- oder Wiedereinsteigern soll verbessert werden. Die Vorlage geht nun bei den betroffenen und interessierten Kreisen in die Vernehmlassung.

Damit beim Anfangslohn von neu einzustellenden Lehrpersonen die bisherige Berufserfahrung angemessen berücksichtigt wird, ist in der kantonalen Lehrpersonalverordnung das sogenannte massgebende Lebensalter definiert. Dieses wird vor allem durch bereits geleistete Arbeitsjahre im Schuldienst und weitere berufsbezogene Tätigkeiten berechnet. Nun soll dieses «massgebende Lebensalter» aufgehoben werden. Dies ist der zentrale Punkt einer Teilrevision der Lehrpersonalverordnung, die von der Schulleiterkonferenz angestossen wurde und vom Regierungsrat in die Vernehmlassung geschickt worden ist.

Die Beweggründe für die Aufhebung liegen in der gesellschaftlichen Entwicklung und den zunehmend heterogenen Bildungslaufbahnen. So werden mit der aktuellen Regelung etwa Lehrerinnen, die sich während einigen Jahren vollumfänglich der Betreuung ihrer eigenen Kinder gewidmet haben und nun wieder in den Beruf einsteigen, bei der Entlöhnung finanziell stark benachteiligt. Dasselbe gilt zum Beispiel auch für Personen, die im fortgeschrittenen Alter eine Zweitausbildung zur Lehrperson absolvieren und dementsprechend keine Schuldienstjahre aufweisen können. Auch sie müssen eine aus heutiger Sicht ungerechtfertigte Lohneinbusse von teils mehreren Tausend Franken pro Jahr hinnehmen. Dies befeuert den ohnehin zunehmenden Fachkräftemangel im Bildungswesen. «Quereinsteigende können nicht nur den hohen Bedarf an Lehrpersonen entschärfen, sondern darüber hinaus für die Schulen einen Zugewinn bedeuten: Sie bringen in der Regel Erfahrungen aus Lebens- und Berufswelten ein, die für die Schulen äusserst wertvoll sind», sagt Bildungsdirektor Res Schmid dazu.

Das «massgebende Lebensalter» soll auch deshalb aufgehoben werden, weil sich in der Praxis gezeigt hat, dass die entsprechenden Vorgaben in den Gemeinden nicht einheitlich angewendet werden.

Weitere Anpassungen sind formaler Natur
Die weiteren Revisionsinhalte sind hauptsächlich formal begründet und betreffen unter anderem die Abgeltung von Klassenlehrpersonen, die Entlöhnung für Lehrpersonen, die Deutsch als Zweitsprache unterrichten, oder die Fächerbezeichnungen bei den Lehrpersonen in der Mittelschule aufgrund des Lehrplans 21. An der Berufsfachschule werden zudem die Lehrpersonen für die Brückenangebote in eine eigene Kategorie überführt.

Die Kosten für die Gemeinden und den Kanton, die sich aus den Anpassungen der Lehrpersonalverordnung ergeben, belaufen sich jährlich auf schätzungsweise 200’000 bis 300’000 Franken.

Die Vernehmlassung dauert bis am 14. April 2023. Im Anschluss an die Auswertung der Eingaben wird der Regierungsrat die Vorlage bereinigen. Ziel ist es, die teilrevidierte Lehrpersonalverordnung auf Beginn des Schuljahres 2023/24 in Kraft zu setzen.

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