Regierungsrat verabschiedet Energiegesetz zuhanden Landrat

Mit der Revision des Energiegesetzes verfolgt Nidwalden die Umsetzung der Energiestrategie 2050 und der Mustervorschriften der Kantone. Damit wird ein wichtiger Schritt in Richtung CO2-neutraler Gebäude unternommen. Die Vorlage ist in der Vernehmlassung auf eine breite Zustimmung gestossen.

Das revidierte Energiegesetz sieht eine Reihe von Massnahmen vor, die dazu beitragen, den Energieverbrauch von Gebäuden zu senken und den Einsatz von erneuerbaren Energien zu steigern. Konkret wurden die Anforderungen an die Energieeffizienz der Gebäudehülle leicht verschärft, sodass Neubauten in Zukunft den heutigen Minergie-Standard erfüllen. Beim Ersatz eines fossilen Wärmeerzeugers für Heizung und Warmwasser muss ein kleiner Teil der Energie aus erneuerbaren Quellen stammen. Neubauten sollen zusätzlich einen Teil der benötigten Energie selbst produzieren, was in den meisten Fällen mittels Photovoltaikanlagen geschehen dürfte. Alle diese Änderungen waren in der Vernehmlassung zum neuen Energiegesetz unbestritten.

Einzig die Abschaffung der individuellen Heizkostenabrechnung wurde von einer Mehrheit abgelehnt. Argumentiert wird damit, dass die individuelle Abrechnung zum sparsamen Umgang mit Energie beiträgt. Der Regierungsrat bleibt indes auf seinem Standpunkt, diese bei Neubauten nicht vorzuschreiben. «Mit dem revidierten Energiegesetz werden Neubauten energetisch so sparsam, dass Aufwand und Kosten der individuellen Heizkostenabrechnung im Vergleich zur Einsparung nicht gerechtfertigt wären», begründet Landwirtschafts- und Umweltdirektor Joe Christen. Eine freiwillige Umsetzung bleibt aber möglich.

Stärkung des kantonalen Förderprogramms

Der Regierungsrat hat weitere Rückmeldungen aus der Vernehmlassung für punktuelle Verbesserungen am Gesetzesentwurf genutzt. Es wurde wiederholt gefordert, das kantonale Förderprogramm müsse gestärkt und ausgebaut werden. Der Regierungsrat schlägt deshalb einen eigenen Fonds dafür vor; bisher war lediglich ein Fonds für die Ersatzabgabe für nicht errichtete Eigenstromerzeugung vorgesehen. Dies ist im Vergleich zu heute eine deutliche Stärkung, weil es erlaubt, mehr Bundesmittel aus der CO2-Abgabe auszulösen, was dazu führen wird, dass mehr Gesuche berücksichtigt werden können. «Diese Mittel kommen schlussendlich den Bauherren, die ihre Gebäude energetisch ertüchtigen, und dem Nidwaldner Gewerbe zugute», hält Joe Christen fest.

Vorbildfunktion der öffentlichen Hand

Teilweise unklar war die Forderung einer Vorbildfunktion der öffentlichen Hand. Hier gilt es zu unterscheiden zwischen erhöhten Minimalanforderungen des gewichteten Energiebedarfs für Neubauten und Zielbestimmungen, die zwar für alle Bauten gelten, aber keinen rechtlich verbindlichen Charakter haben. Gemäss diesen soll der Stromverbrauch bis im Jahr 2030 um 20 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 gesenkt werden. Zudem ist die Wärmeversorgung ab 2050 vollständig ohne fossile Brennstoffe zu realisieren. Dass diese Ziele realistisch sind, zeigt die Tatsache, dass der Kanton Nidwalden schon heute seine Gebäude fast ausschliesslich fossilfrei beheizt.

Inkraftsetzung kompatibel mit dem überarbeiteten CO2-Gesetz

Derzeit überarbeitet das nationale Parlament das CO2-Gesetz. Gemäss Entwurf dürfen ab 2023 Altbauten, deren Wärmeerzeugungsanlage für Heizung und Warmwasser ersetzt wird, nur noch 20 Kilogramm CO2 aus fossilen Brennstoffen pro Quadratmeter Energiebezugsfläche verursachen. Dieser Wert soll zudem alle fünf Jahre um 5 Kilogramm reduziert werden. Es ist vorgesehen, dass Kantone diese Bedingung erst ab 2026 erfüllen müssen, sofern sie die Mustervorschriften im Energiebereich – die sogenannten MuKEn 2014 – vor Inkrafttreten des neues CO2Gesetzes umgesetzt haben. Davon ist in Nidwalden aktuell auszugehen. Die Behandlung des neuen Energiegesetzes ist im Landrat für Ende 2020 und Anfang 2021 vorgesehen, das Inkrafttreten auf den 1. August 2021 terminiert.

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