Das Energie- und Klimakonzept 2035 bildet die künftige Grundlage für die kantonale Energie- und Klimapolitik. Es übernimmt die Klimaziele des Bundes, erweitert den Fokus auf Energie- und Klimaschutz und zeigt auf, mit welchen Massnahmen der Kanton Obwalden bis 2048 das Ziel Netto-Null-Kanton erreichen und die Energie-Versorgungssicherheit verbessern will. Das Konzept berücksichtigt auch die Anliegen der Klimainitiative. Deshalb beantragt der Regierungsrat diese ohne Gegenvorschlag und mit dem Antrag auf Ablehnung zur Volksabstimmung vorzulegen.
Der Regierungsrat präsentierte im Frühling 2022 das Energie- und Klimakonzept 2035 und lud die Bevölkerung ein, sich im Rahmen der öffentlichen Vernehmlassung zu äussern. Dabei gingen 780 Kommentare und Anträge von insgesamt 40 Organisationen, Gemeinden, Parteien und Einzelpersonen ein. „Das Energie- und Klimakonzept 2035 wurde in der Grundstimmung von den Vernehmlassenden als umfassend und zielgerichtet erachtet“, freut sich Landstatthalter Josef Hess, Vorsteher des Bau- und Raumentwicklungsdepartements über die Rückmeldungen.
Klimawandel und Versorgungsicherheit im Fokus
Mit dem Energie- und Klimakonzept 2035 trägt der Kanton Obwalden angesichts der drohenden Klimaveränderungen dem Wandel von der reinen Energiepolitik hin zu einer Energie- und Klimapolitik angemessen Rechnung. Das Energie- und Klimakonzept 2035, ist auf die übergeordnete Klimastrategie des Bundes mit dem Ziel, Netto-Null bis 2050 zu erreichen, ausgerichtet. „So verfolgt das Energie- und Klimakonzept 2035 für den Kanton Obwalden das Ziel Netto-Null-Kanton bereits im Jahr 2048 zu erreichen“, erklärt Hess. „Zudem befasst es sich mit der in letzter Zeit immer stärker in den Fokus tretenden Frage der Energie-Versorgungssicherheit.“ Mit der Vision „Obwalden als Kraftwerk für die Schweiz“ zeigt der Regierungsrat im Energie- und Klimakonzept 2035 auf, mit welchen Massnahmen der Kanton die Vorgaben der nationalen Klimastrategie erreichen will.
Regierung lehnt Klimainitiative ab
Ein überparteiliches Initiativkomitee, bestehend aus SP Obwalden, Juso Obwalden, Grünliberale Obwalden, pro natura Unterwalden und Klima Initiative Obwalden reichte am 2. März 2022 ein Volksbegehren „für einen wirksamen Klimaschutz (Klimainitiative)“ ein. Diese hat die Ergänzung der Kantonsverfassung mit einem neuen Artikel zum Klimaschutz zum Gegenstand. Die Initiative verlangt, dass Kanton und Gemeinden für die Verringerung der Klimaerwärmung und für den Schutz vor deren nachteiligen Auswirkungen sorgen und nebst einem Verfassungsartikel auch entsprechende Regelungen in kantonalen und in kommunalen Erlassen vorsehen.
Die Klimainitiative und das Energie- und Klimakonzept 2035 weisen Übereinstimmungen bezüglich der Zielsetzungen auf: Beide definieren Ziele für den Kanton Obwalden als Netto-Null-Kanton, beinhalten Absenkpfade und verlangen Massnahmen zur Zielerreichung. Mit dem Energie- und Klimakonzept 2035 setzt der Regierungsrat pragmatisch und unbürokratisch an diesem Punkt an. Der Kanton Obwalden führt damit seine Praxis im Bereich der Energiepolitik mit Ausweitung auf den Klimaschutz fort, ohne Zeit für langwierige Gesetzgebungsprozesse auf Stufe Kanton und Gemeinden zu verlieren. Die Erarbeitung des Energie- und Klimakonzepts hat zudem gezeigt, dass die in der Klimainitiative geforderte zeitliche Vorgabe von 2040 für den Kanton Obwalden ein zu ambitioniertes Ziel ist und damit auch für die Glaubwürdigkeit der vorgesehenen Massnahmen nicht förderlich wäre.
Sofern die erforderlichen Ressourcen bereitgestellt werden, kann die Umsetzung der Massnahmen des Energie- und Klimakonzepts 2035 ab 2023 zeitnah angegangen werden. Dank dem Energie- und Klimakonzept 2035 erachtet es der Regierungsrat als nicht notwendig, dem Volksbegehren einen Gegenvorschlag gegenüberzustellen, sondern will dieses dem Stimmvolk mit Antrag auf Ablehnung unterbreiten.
Gemeinsame Behandlung im Kantonsrat
Um dem Kantonsrat umfassende Grundlagen für die beiden Geschäfte bereitzustellen, wird die Antwort des Regierungsrats auf das Volksbegehren dem Kantonsrat zeitgleich mit der Kenntnisnahme des vom Regierungsrat festgesetzten Energie- und Klimakonzept 2035 im Dezember 2022 zur Beratung vorgelegt.
Kontakt/Rückfragen: Mittwoch, 19. Oktober 2022, 11.00 – 12.00 Uhr, Landstatthalter Josef Hess, Vorsteher Bau- und Raumentwicklungsdepartement, Telefon 041 666 64 35