Regierungsrat verabschiedet angepasste Normalarbeitsverträge

Die neu ausgestalteten Normalarbeitsverträge für hauswirtschaftliche und landwirtschaftliche Arbeitnehmende sind in der öffentlichen Anhörung auf breite Zustimmung gestossen. Der Regierungsrat hat die beiden Normalarbeitsverträge verabschiedet und setzt diese per 1. April 2023 in Kraft.

Die Kantone sind verpflichtet, Normalarbeitsverträge (NAV) für die Arbeitsverhältnisse der hauswirtschaftlichen und landwirtschaftlichen Arbeitnehmenden zu erlassen. Diese fallen nämlich nicht unter die Bestimmungen des kantonalen Arbeitsgesetzes. Die Normalarbeitsverträge müssen insbesondere die Arbeits- und Ruhezeiten sowie die Arbeitsbedingungen von weiblichen und jugendlichen Arbeitnehmenden regeln. Die geltenden Normalarbeitsverträge in Nidwalden sind über 25 Jahre alt. Mit einer Totalrevision werden diese an die gewandelten Arbeitsbedingungen und aktuellen Marktverhältnisse angepasst. Darüber hinaus werden Regelungen für die 24-Stunden-Betreuung in der Hauswirtschaft verankert und der Schutz von Arbeitnehmenden verbessert – soweit möglich im Einklang mit den Bedürfnissen von Arbeitgebenden für eine flexible Ausgestaltung der Arbeitszeiten.

Der Regierungsrat hat die Entwürfe der revidierten Normalarbeitsverträge in den Bereichen Hauswirtschaft und Landwirtschaft im vergangenen Dezember zur öffentlichen Anhörung freigegeben. Diese dauerte bis zum 10. Februar 2023. Dabei sind fünf Stellungnahmen eingegangen. Diese fallen positiv aus, die zeitgemässen Vorlagen werden grundsätzlich begrüsst. Drei identische Stellungnahmen verlangten die Streichung der Nachtruheregelung von landwirtschaftlichen Arbeitnehmenden, mit der Begründung, dass es zu unvermeidbaren Nachteinsätzen kommen kann. Der Regierungsrat entgegnet, dass übergeordnetes Recht die Kantone verpflichtet, in den Normalarbeitsverträgen Arbeits- und Ruhezeiten zwingend zu regeln, darunter fällt auch die Nachtruhe. Deshalb hat er die beiden Normalarbeitsverträge in ihrer ursprünglichen Fassung verabschiedet. Diese treten per 1. April 2023 in Kraft.

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