Regierungsrat unterstützt Vereinheitlichung im Beschaffungswesen

Der Regierungsrat schlägt vor, der neuen Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen beizutreten. Diese entspricht weitgehend dem Bundesgesetz und führt zu einer Vereinheitlichung auf nationaler Ebene. Der Beitrittsbeschluss und die dazugehörenden Ausführungsbestimmungen gehen nun in die Vernehmlassung.

Das öffentliche Beschaffungswesen legt das Verfahren zur Vergabe von öffentlichen Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträgen fest. Das Volumen öffentlicher Beschaffungen in der Schweiz beträgt jährlich schätzungsweise rund 41 Milliarden Franken jährlich. Davon entfallen rund 80 Prozent auf die Kantone und rund 20 Prozent auf den Bund. Die mit Staatsverträgen vereinbarten Rechte und Pflichten wie die Förderung des Wettbewerbs, der wirtschaftliche Einsatz öffentlicher Mittel, die Gleichbehandlung von Anbietern oder die Transparenz der Verfahren werden für Beschaffungen des Bundes im Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) geregelt. Die Totalrevision des Beschaffungsrechts ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Für Beschaffungen von Kantonen und Gemeinden erfolgt die Umsetzung durch die Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen von 2019 (IVöB 2019). Diese entspricht weitgehend dem Bundesgesetz. Indem die nationalen Beschaffungsbestimmungen nahezu harmonisiert werden, entsteht ein erheblicher Zusatznutzen.

Der bisherigen Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen von 1994 sind alle Kantone beigetreten. Ziel ist es, dass der neuen Vereinbarung erneut alle Kantone beitreten werden. Die IVöB 2019 soll den Anbieterinnen und Anbietern den Marktzutritt erleichtern und damit den Wettbewerb sowie die Wirtschaftlichkeit stärken. Die verbesserte Anwenderfreundlichkeit und Rechtssicherheit versprechen auch bei Anbieterinnen und Anbietern Sparpotenzial. Im Übrigen war die Revision vom Standpunkt geleitet, Bewährtes zu erhalten und den administrativen Aufwand bei Verfahren zu senken.

Der Nidwaldner Regierungsrat beantragt dem Landrat, der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen von 2019 beizutreten, die bisherigen kantonalen Ausführungsbestimmungen aufzuheben und neue zu erlassen, soweit dies überhaupt notwendig ist. Der Handlungsspielraum für eigene Regelungen wird mit der Vereinbarung zugunsten einer Vereinheitlichung auf nationaler Ebene stark eingeschränkt. Zwar wäre eine Ausweitung des Geltungsbereichs zulässig, davon soll aber in Nidwalden abgesehen werden. Im kantonalen Ausführungserlass sind einzig die IVöB-Aufsichtskommission, welche die Einhaltung der Vergabebestimmungen überwacht, sowie die Art der Eröffnung von Verfügungen, der Rechtsschutz und der Vollzug geregelt.

Der Regierungsrat schickt den Beitrittsbeschluss und die dazugehörenden kantonalen Ausführungsbestimmungen in die externe Vernehmlassung. Diese dauert bis zum 20. Januar 2023. Die Beratung im Landrat ist für das 2. Quartal 2023 vorgesehen. Der Beitritt soll im Herbst 2023 erfolgen. Bisher sind sechs Kantone der Vereinbarung beigetreten, in den meisten anderen ist das Beitrittsverfahren im Gang.

RÜCKFRAGEN
Therese Rotzer-Mathyer, Telefon +41 41 618 72 00, erreichbar am Donnerstag, 20. Oktober, von 8.30 bis 9.30 Uhr.

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