Regierungsrat unterbreitet Gegenvorschlag zur Klima-Initiative

Der Handlungsbedarf in Bezug auf den Klimawandel ist dem Regierungsrat bewusst. Er hat bereits mehrere Massnahmen eingeleitet, um den Klimaschutz zu verbessern. Die Stossrichtung der Volksinitiative «Nidwalden ab 2040 klimaneutral» wird unterstützt. Allerdings soll der Zeithorizont auf übergeordnete Strategien ausgerichtet werden, weshalb der Regierungsrat einen Gegenvorschlag präsentiert. Die Beratung im Landrat ist in diesem Herbst, die Volksabstimmung im Frühjahr 2023 vorgesehen.

Ein Komitee hat im März 2022 die Volksinitiative «Nidwalden ab 2040 klimaneutral» eingereicht. 991 Bürgerinnen und Bürger haben das Begehren unterzeichnet. Sie fordern die Aufnahme eines Klimaschutz-Artikels in der Kantonsverfassung. In diesem Artikel soll zusammenfassend verankert werden, dass Kanton und Gemeinden für eine Verringerung der Klimaerwärmung und für verbindliche Regelungen sorgen, damit die Treibhausgasemissionen spätestens ab 2040 klimaneutral sind. Die Massnahmen seien auf eine Stärkung der Volkswirtschaft auszurichten sowie umwelt- und sozialverträglich auszugestalten.

Der Regierungsrat hat die Verfassungsinitiative formell und inhaltlich geprüft. Er kommt zum Schluss, dass die Grundsätze der Einheit von Form und Materie eingehalten werden und nichts gegen die Zulässigkeit der Initiative spricht.

Pariser Übereinkommen als übergeordnete Leitlinie
Der Regierungsrat unterstützt die Bestrebungen und grundsätzliche Stossrichtung des Initiativkomitees. Allerdings beantragt er dem Landrat, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen und den Stimmberechtigten einen Gegenvorschlag zu unterbreiten. Dem Regierungsrat ist klar, dass es nicht nur global und auf Bundesebene, sondern auch auf Kantons- und Gemeindeebene Anstrengungen braucht, um einen nachhaltigen Klimaschutz zu erreichen. Mehrere Massnahmen in Richtung «Netto-Null-Treibhausgasemissionen» sind bereits eingeleitet worden oder stehen vor der Umsetzung. Die ablehnende Haltung des Regierungsrates gegenüber dem Wortlaut der Initiative gründet vor allem auf der Vorgabe, die Klimaneutralität bis 2040 erreicht zu haben. «Dieses Ziel ist ambitionierter als die meisten der kantonalen, nationalen sowie internationalen Aktionspläne und Klimastrategien. Diese Strategien beziehen sich auf die vom Pariser Übereinkommen vorgegebene Zielsetzung, die Klimaneutralität bis 2050 umgesetzt zu haben», gibt Landwirtschafts- und Umweltdirektor Joe Christen zu bedenken. Auch die nationale und die kantonale Energiestrategie, welche starke Berührungspunkte zum Thema Klima aufweisen, nennen das Jahr 2050 als Zielhorizont für die Umsetzung.

Würde die Volksinitiative angenommen, müssten im Kanton Nidwalden für die Zielerreichung voraussichtlich Technologien eingesetzt werden, die teilweise noch unausgereift oder sehr kostenintensiv sind. Der Aufwand für die Umsetzung von Massnahmen und deren Erfolgskontrolle würden bei einem Vorpreschen erheblich grösser ausfallen, als wenn das Vorgehen und der Zeitplan auf nationale und internationale Aktionspläne abgestimmt würden. Dies kann dem in der Initiative geäusserten Anliegen einer sozialverträglichen Umsetzung zuwiderlaufen. Joe Christen ergänzt: «Zudem wäre Nidwalden einer der wenigen Kantone, die eine konkrete Zielvorgabe in Form einer Jahreszahl in die Verfassung schreiben.»

Dass der Kanton den Handlungsbedarf in Bezug auf den Klimawandel erkannt hat, widerspiegelt sich in der jüngsten Revision des kantonalen Energiegesetzes, die eine deutliche Senkung des Energieverbrauchs bei Neu- und Umbauten zum Ziel hat, sowie in der geplanten Anpassung des Landwirtschaftsgesetzes, wonach in Zukunft Klimaprojekte und Massnahmen zur Reduktion von Treibhausgasen mit finanziellen Anreizen unterstützt werden sollen. Zudem ist der Regierungsrat – basierend auf seinem Vierjahresprogramm 2021-2024 – aktuell daran, eine kantonale Klimastrategie zu erarbeiten. Daraus sollen konkrete Handlungsfelder und ein Massnahmenplan mit finanziellem Rahmen abgeleitet werden. Eine periodische Überprüfung der Klimastrategie soll dafür sorgen, dass diese dem aktuellen Wissensstand entspricht und aufzeigen, welche Massnahmen angepasst werden müssen, um die Ziele zu erreichen. «Auf dem Weg zur Klimaneutralität soll die öffentliche Hand eine Vorbildfunktion einnehmen», ergänzt Joe Christen.

Regierungsrat unterstützt neuen Verfassungsartikel
Aus diesen Überlegungen empfiehlt der Regierungsrat in seinem Gegenvorschlag ebenfalls einen neuen Verfassungsartikel, allerdings ohne bestimmte Jahreszahl. Stattdessen soll der Artikel beinhalten, dass Kanton und Gemeinden bei ihrer Aufgabe, den Klimawandel und dessen Auswirkungen einzudämmen, die Ziele des Bundes und der für die Schweiz verbindlichen internationalen Abkommen berücksichtigen. Die öffentliche Hand richtet ihre Massnahmen unter anderem darauf aus, die Treibhausgasemissionen zu vermindern. Dabei kann sie die Entwicklung und Anwendung von Technologien, Materialien und Prozessen fördern, die zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel beitragen.

Der Landrat wird voraussichtlich im Herbst über die Zulässigkeit der Verfassungsinitiative befinden. Dabei wird er auch entscheiden, ob ein Gegenvorschlag in der vom Regierungsrat beantragten oder in abgeänderter Form den Stimmberechtigten unterbreitet werden soll. Die Volksabstimmung ist für den 12. März 2023 vorgesehen.

RÜCKFRAGEN
Joe Christen, Landwirtschafts- und Umweltdirektor, Telefon +41 41 618 40 20, erreichbar am Mittwoch, 6. Juli, von 14.30 bis 15.30 Uhr.

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