Regierungsrat steht Mobility-Pricing-Gesetz kritisch gegenüber

Wer auf Strassen oder im öffentlichen Verkehr zu Spitzenzeiten unterwegs ist, soll mehr bezahlen. Dies ist Mobility Pricing. In seiner Stellungnahme zum Bundesgesetz über entsprechende Pilotprojekte weist der Nidwaldner Regierungsrat auf die einseitige Mehrbelastung von Personen hin, die etwa aus beruflichen Gründen Stosszeiten nicht umgehen können. Er fordert verstärkt organisatorische Massnahmen zur Verkehrslenkung. 

Auch der Kanton Nidwalden ist auf verschiedenen Ebenen von den Auswirkungen des zunehmenden Verkehrs betroffen – als Transitkanton der Gotthardachse, als Teil der verkehrlichen Agglomeration Luzern sowie im Freizeitverkehr. Verbindungen innerhalb des Kantons sind ebenfalls punktuell überlastet. Der Nidwaldner Regierungsrat begrüsst daher die Bestrebungen des Bundes, auch ausserhalb von Infrastrukturmassnahmen Wege zur besseren Verkehrsverteilung zu prüfen. Geht es nach dem Bund, so sollen mittels sogenanntem Mobility Pricing auf Strassen und im öffentlichen Verkehr je nach Tageszeit unterschiedliche Preise gelten. Wer zu Stosszeiten fährt, soll mehr bezahlen.

In seiner Stellungnahme zum Entwurf des Bundesgesetzes über Pilotprojekte zu Mobility Pricing hält der Regierungsrat fest, dass er dem gewählten Ansatz kritisch, wenn auch nicht grundsätzlich ablehnend gegenübersteht. So führt das Modell zu einer einseitigen Mehrbelastung von Personen, die auf eine pünktliche Beförderung angewiesen sind, wie beispielsweise Schülerinnen und Schüler oder Angestellte mit fixem Arbeitsbeginn. «Wir sind der Ansicht, dass organisatorische Massnahmen zur Verkehrsvermeidung und -lenkung eine deutlich höhere Wirkung haben, ohne dabei die Bürgerinnen und Bürger finanziell zusätzlich zu belasten. So kann schon ein leicht versetzter Unterrichtsbeginn unterschiedlicher Schulen im öffentlichen Verkehr eine grosse Wirkung erzielen. Auch der aktuelle Trend zu mehr Homeoffice sorgt für eine Entlastung auf Strasse und Bahnnetz», sagt Baudirektor Josef Niederberger. Eine Form von Mobility Pricing soll höchstens Teil einer Gesamtstrategie zur Verlagerung des Verkehrs weg von den wenigen Spitzenstunden sein.

Der vom Bund vorgeschlagene Einbezug von Kantonen und Gemeinden bei Pilotprojekten zu Mobility Pricing wird vom Regierungsrat begrüsst. Allerdings sind die Hürden für solche Pilotvorhaben offensichtlich sehr hoch. Insbesondere wird eine umfangreiche wissenschaftliche Begleitung verlangt. Ob unter diesen Bedingungen in der kleinteiligen Schweiz überhaupt Pilotprojekte erfolgreich durchgeführt und die notwendigen praktischen Erfahrungen zu Mobility Pricing gesammelt werden können, ist mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf fraglich.

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