Die kantonale Fischereigesetzgebung wurde letztmals im Jahr 2009 angepasst. Sie ist in vielerlei Belangen nicht mehr zeitgemäss. Der Regierungsrat hat aus diesem Grund eine Totalrevision verabschiedet. Der Gesetzesentwurf geht nun bis Mitte Dezember in die externe Vernehmlassung.
Der Regierungsrat hat die überarbeitete Fischereigesetzgebung verabschiedet und die externe Vernehmlassung gestartet. Die Gesetzes- und Verordnungsrevision be-wirkt insbesondere, dass die Ausgabe von Fischereipatenten künftig vereinfacht wird, indem diese neu auf elektronischem Weg erfolgen kann. Dies ermöglicht Interessierten, bestimmte Patentarten auch ausserhalb der Schalteröffnungszeiten zu erwerben. Weiter werden die Voraussetzungen geschaffen, um die Fischfangstatistik zu digitalisieren. Fischerinnen und Fischer können ihre Fänge neu alternativ auf ihrem Smartphone erfassen. Wer seine Statistik weiterhin auf Papier führt, kann diese neu bis Ende Januar einreichen. Bisher musste die Fangstatistik bis am 10. Januar an den Kanton übermittelt werden. Weiter soll es in Zukunft möglich sein, Widerhandlungen gegen die Fischereigesetzgebung im Ordnungsbussenverfahren zu erledigen. Dadurch kann der administrative Aufwand sowohl für das zuständige Amt als auch für fehlbare Personen gesenkt werden. Bei groben Verstössen gegen die Fischereigesetzgebung, welche Bussen von mehr als 300 Franken oder Anzeigen nach sich ziehen, wird die Fischereikarte mit sofortiger Wirkung eingezogen.
Eine weitere wesentliche Anpassung ist die Änderung der Altersvorgabe für den Erwerb eines Jugendpatentes. Jugendliche sollen neu bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die Möglichkeit erhalten, von einem günstigeren Jugendpatent zu profitieren. Bis anhin lag diese Altersgrenze bei 16 Jahren.
Nur noch ein Patentkreis auf dem Vierwaldstättersee
Mit der Totalrevision sollen auch die beiden Nidwaldner Patentkreise auf dem Vierwaldstättersee zusammengelegt werden. Bisher war dieser in die Patentkreise «innerer See» und «äusserer See» aufgeteilt. Aufgrund der grösseren Mobilität der Fischerinnen und Fischer erscheint die Beibehaltung von zwei Patentkreisen jedoch nicht mehr zeitgemäss. Die Patentvarianten und Gebühren können dadurch übersichtlicher gestaltet werden. Bei der Festlegung der künftigen Patentgebühren wird darauf geachtet, dass die Summe der Patenteinnahmen dem Durchschnitt der letzten Jahre entspricht. Überdies werden die bestehenden Schonzeiten sowie Fangmindestmasse mit den Nachbarkantonen harmonisiert. Hierbei sind nur geringfügige Anpassungen notwendig.
Durch die neue Gesetzgebung wird die Vergabe von Pachten von Fliessgewässern oder Bergseen sowohl für interessierte Fischerinnen und Fischer als auch für das Amt vereinfacht. Die Pachtvergabe kann in Zukunft insbesondere ohne öffentliche Versteigerung erfolgen, wenn sich nur eine Person für das entsprechende Gewässer interessiert.
Im Anschluss an die externe Vernehmlassung wird der Regierungsrat die Vorlage bereinigen und zuhanden des Landrates verabschieden. Die Beratung im Kantonsparlament ist für den Frühling 2023 terminiert. Die neue Gesetzgebung muss vom Bund genehmigt werden, bevor sie voraussichtlich auf den 1. Januar 2024 in Kraft treten kann.
RÜCKFRAGEN
Karin Kayser-Frutschi, Justiz- und Sicherheitsdirektorin, Telefon +41 41 618 45 83, erreichbar am Mittwoch, 7. September, von 9.00 bis 10.00 Uhr.
Stans, 7. September 2022