Regierungsrat lanciert Härtefallprogramm

Der Regierungsrat will sich an den Härtefallmassnahmen des Bundes beteiligen. Die Unterstützungsleistungen sollen Unternehmen zu Gute kommen, die von der Covid-19-Pandemie besonders betroffen sind und die Härtefallbedingungen erfüllen. Sie sollen Unterstützung in Form von rückzahlbaren Darlehen und A-fonds-perdu-Beiträgen beantragen können. Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat einen entsprechenden Rahmenkredit.

Gestützt auf das Covid-19-Gesetz lanciert der Bund ein Härtefallprogramm zur finanziellen Unterstützung von Unternehmen, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit von den Folgen der Corona-Pandemie besonders stark betroffen sind und durch die bisherigen Unterstützungsmassnahmen nicht oder nicht ausreichend erfasst wurden. Dazu zählen die Event-, Reise- und Tourismusbranche sowie Schausteller. Für Transportunternehmungen, die touristisch orientierte Linien betreiben, sieht das Personenbeförderungsgesetz des Bundes eine Möglichkeit zur Abfederung von Einbussen vor.

Damit das Härtefallprogramm in Obwalden möglichst rasch angewendet werden kann, hat der Regierungsrat parallel zum Bund den Realisierungsprozess auf kantonaler Ebene angestossen. Mit Art. 35 der Kantonsverfassung sowie Art. 3 des Gesetzes über die regionale Wirtschaftspolitik bestehen Grundlagen für die kantonale Härtefallregelung. Die exakte Ausgestaltung auf gesetzgeberischer Ebene wird nun vorbereitet.

Gemäss Verordnung des Bundes ist die Beteiligung der Kantone an der finanziellen Hilfe eine unabdingbare Voraussetzung. Der Regierungsrat wird dem Kantonsrat für die Sitzung vom 28. Januar 2021 deshalb einen Rahmenkredit für das kantonale Härtefallprogramm vorlegen. Das Ziel des Regierungsrats besteht darin, im Februar 2021 erste Gesuche bearbeiten zu können. Wie hoch der Rahmenkredit ausfallen wird, ist aktuell noch intern in Abklärung. Der Bundesanteil ist abhängig von der Höhe des Kantonsbeitrags. Maximal stehen dem Kanton Obwalden 0,4 Prozent der Gesamtsumme des Bundes zur Verfügung. Der maximale Beitrag wird vom Bundesparlament in der Dezembersession festgelegt und verabschiedet.

Der Regierungsrat plant eine Aufteilung der Unterstützungsgelder in Darlehen und A-fonds-perdu-Beiträge: „Im Gegensatz zu den Unterstützungsmassnahmen im Frühjahr, welche auf eine Sicherstellung der Liquidität fokussierten, verfolgen wir mit dem Härtefallprogramm das primäre Ziel, Arbeitsplätze in Unternehmen zu sichern, die vor der Pandemie profitabel und überlebensfähig waren“, erklärt Landstatthalter Daniel Wyler: „Dieser Substanzerhalt ist volkswirtschaftlich von erheblicher Bedeutung.“

Die Mindestvoraussetzungen für einen Härtefall sind in der Verordnung des Bundes festgelegt: Der Jahresumsatz eines Unternehmens muss in den Jahren 2018 und 2019 mindestens je 100 000 Franken betragen haben und nun unter 60 Prozent des mehrjährigen Durchschnitts liegen, wobei die ganze Vermögens- und Kapitalsituation zu berücksichtigen ist. Diesem Aspekt wird bei der Gesuchsprüfung besondere Bedeutung beigemessen. Für die aufwändigen Abklärungen muss der Kanton auf Fachpersonal mit betriebswirtschaftlichem und finanztechnischem Knowhow zurückgreifen. Deshalb ist der Beizug von Expertinnen und Experten ausserhalb der kantonalen Verwaltung vorgesehen.

Das Härtefallprogramm ergänzt die bisherigen Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie: Zu nennen sind die Kurzarbeitsentschädigung, die Corona-Erwerbsausfall-Entschädigung, die Covid-19-Kredite des Bundes sowie der im Frühjahr dieses Jahres ergänzend zum Bund lancierte Fonds der Obwaldner Kantonalbank.

Einen wichtigen Beitrag leistete auch der auf einer Schenkung von Eva Maria Bucher-Haefner, Sarnen, basierende Obwaldner Hilfsfonds für Härtefälle. Um kurzfristig Hilfe leisten zu können, hat das Hilfsfonds-Gremium in Absprache mit dem Regierungsrat beschlossen, die Unterstützungsaktivität ab sofort wiederaufzunehmen. Das Gesuchsformular ist auf der Kantonswebseite aufgeschaltet.

Die Resultate der Umfrage finden Sie unter: http://www.gewerbeverband-ow.ch/

Artikel Teilen

Facebook
Twitter
Linkedin
WhatsApp

Ähnliche Beiträge