Die formale Prüfung hat ergeben, dass die im Dezember 2022 eingereichte Volksinitiative zur Änderung des Bildungsgesetzes betreffend «Selbstbestimmung und Eigenverantwortung stärken» genügend gültige Unterschriften aufweist. Die Volksabstimmung erfolgt im Verlauf von 2023.
Ein Initiativkomitee hat kurz vor Weihnachten 438 beglaubigte Unterschriften für die Volksinitiative zur Änderung des kantonalen Bildungsgesetzes betreffend «Selbstbestimmung und Eigenverantwortung stärken» eingereicht. Die sogenannte Kinderschutzinitiative fordert, dass medizinische und gesundheitsbezogene Massnahmen an Bildungsstätten ein explizites Einverständnis der betroffenen Lernenden beziehungsweise ihrer Eltern voraussetzen. Hintergrund sind die an Schulen umgesetzten Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus in den vergangenen zwei Jahren.
Der Nidwaldner Regierungsrat bestätigt nach erfolgter Prüfung der Unterschriften das Zustandekommen der Volksinitiative, wofür gemäss Kantonsverfassung mindestens 250 gültige Unterschriften notwendig sind. Die kantonale Abstimmung über die Volksinitiative hat innerhalb eines Jahres nach der Einreichung zu erfolgen und wird daher im Verlauf von 2023 stattfinden.
Als nächstes hat der Landrat über die Zulässigkeit der Volksinitiative und einen allfälligen Gegenvorschlag zu beschliessen. Ein Gegenvorschlag würde den stimmberechtigten Nidwaldnerinnen und Nidwaldner parallel zur Initiative unter-breitet. Nach dem Entscheid im Landrat wird der Regierungsrat den Abstimmungstermin festlegen.