Der Regierungsrat des Kantons Obwalden beantragt beim Kantonsrat einen Objektkredit für Informatikinvestitionen des Kantonsspitals Obwalden in der Höhe von 4,22 Millionen Franken für die Jahre 2024 bis 2028. Die Informatik des Kantonsspitals Obwalden muss modernisiert werden. Das Kantonsspital ist nicht in der Lage, diese Investitionen selbst zu tragen. Zudem hat der Regierungsrat seinen Antrag zu den gemeinwirtschaftlichen Leistungen (GWL) an das Kantonsspital für das Jahr 2025 verabschiedet.
Der Regierungsrat des Kantons Obwalden beantragt beim Kantonsrat einen Objektkredit für Informatikinvestitionen des Kantonsspitals Obwalden in der Höhe von 4,22 Millionen Franken. Die weiteren 6,8 Millionen Franken, die sich aus den laufenden Kosten ergeben, werden jeweils jährlich im Rahmen der gemeinwirtschaftlichen Leistungen (GWL) beantragt.
Kantonsspital Obwalden benötigt Informatikmittel
Die Informatik des Kantonsspitals Obwalden hat Nachholbedarf: Da in den letzten Jahren nur die notwendigsten Investitionen mit wenig Budget vorgenommen wurden, entstand ein Investitionsstau. Um das Kantonsspital Obwalden auf die Zukunft vor- zubereiten und den Spitalbetrieb mittelfristig aufrechtzuerhalten, sind Investitionen in die Modernisierung und den Ersatz vorhandener Systeme notwendig. Dies hat für die Jahre 2024 bis 2028 Gesamtkosten von gut 11 Millionen Franken zur Folge, welche das Kantonsspital nicht selbst tragen kann.
Informatik-Partnerschaft in jedem Fall notwendig
Im Rahmenvertrag „KLUG“ zwischen der Luzerner Kantonsspital AG (LUKS Gruppe), dem Kanton Obwalden und dem Kantonsspital Obwalden wurde verein- bart, eine Bestandesaufnahme der Informatik des Kantonsspitals Obwalden zu er- stellen, um die Systeme auf eine allfällige spätere Angleichung vorzubereiten. Die in Zusammenarbeit mit dem LUKS durchgeführte Situationsanalyse zeigte den Investitionsbedarf auf. Ebenfalls wurde klar, dass das Kantonsspital Obwalden in jedem Fall einen Partner im Informatikbereich benötigt: Die zunehmende Digitalisierung in der Gesundheitsbranche und die hohen Sicherheitsanforderungen sind im Allein- gang kaum mehr umsetzbar.
GWL 2025: Erwarteter Anstieg eingetroffen
Gleichzeitig zum Objektkredit hat der Regierungsrat auch den GWL-Antrag für das Jahr 2025 zuhanden des Kantonsrats verabschiedet. Er beantragt dem Kantonsrat für das Jahr 2025 einen Betrag von gut 12,8 Millionen Franken, was unter dem vom Spitalrat des Kantonsspital Obwalden beantragten Betrag von 13,32 Millionen Franken liegt. Der Regierungsrat hat den Antrag des Spitalrats an einigen Stellen gekürzt, da er nicht alle Positionen als gänzlich nachvollziehbar beurteilte. Mit den GWL des Kantons an das Kantonsspital Obwalden werden ungedeckte Kosten ausgeglichen, die dem Kantonsspital durch die Erfüllung seines Leistungsauftrags entstehen. Die Kosten des Kantonsspital Obwalden sind, wie bei den meisten anderen Schweizer Spitälern, in den letzten Jahren stark angestiegen. Der wie erwartet markante Anstieg gegenüber dem Vorjahresbetrag (9,2 Millionen Franken) ist, neben den Informatikkosten, vor allem mit höheren Sachkosten, gestiegenem Personalaufwand und nicht kostendeckenden Tarifen begründet.
Beiträge notwendig für Standortsicherung
Eine Erneuerung der Informatikmittel des Kantonsspitals Obwalden ist eine Voraussetzung, um den Spitalstandort Sarnen auch in Zukunft aufrechtzuerhalten. Der Regierungsrat des Kantons Obwalden anerkennt dies und kann auch nachvollziehen, dass das Kantonsspital Obwalden die Finanzierung nicht selbst übernehmen kann. „Der Regierungsrat hat Ende letztes Jahr von diesen dringend notwendigen Investitionen im Informatikbereich erfahren, die genauen Beträge wurden diesen Frühling bekannt.“, hält die Finanzdirektorin Cornelia Kaufmann-Hurschler fest und ergänzt: „Gemeinsam mit den GWL handelt es sich um einen hohen anfallenden Betrag. Der Regierungsrat steht hinter dem Spitalstandort Sarnen und spricht sich deshalb für die notwendigen Beiträge an das Kantonsspital Obwalden aus.“