Regierungsrat anerkennt Handlungsbedarf im Behindertenwesen

In einem Vorstoss steht die Umsetzung der Gleichstellung von Menschen mit Beeinträchtigung in Nidwalden im Fokus. Die Fragen zielen vor allem auf die Sicherstellung der politischen Teilhabe von beeinträchtigten Personen ab. Der Regierungsrat stellt fest, dass schon einiges getan wird, aber noch Potenzial vorhanden ist, aber noch Potenzial vorhanden ist.
Ein Massnahmenplan könnte im Rahmen der anstehenden Bedarfsabklärung im Behindertenwesen angestrebt und betroffene Menschen in die konkrete Erarbeitung miteinbezogen werden.

Die Landrätinnen Sandra Niederberger und Franziska Rüttimann haben im Oktober 2021 eine Interpellation betreffend Gleichstellung und insbesondere der politischen Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigung im Kanton Nidwalden eingereicht. Darin beziehen sie sich auf die
UNO-Behindertenrechtskonvention, die 2014 für die Schweiz in Kraft getreten und für die Umsetzung der Rechte von Menschen mit Beeinträchtigung massgebend ist. Die festgehaltenen Grundsätze würden sich an der Würde und der Freiheit, eigenen Entscheide zu treffen, orientieren.

Die meisten Menschen mit Beeinträchtigung sind im Kanton Nidwalden gesellschaftlich eingebunden, arbeiten ihren Fähigkeiten entsprechend und leben privat, hält der Regierungsrat in seiner Antwort fest. Viele nehmen ihre Bürgerrechte wahr, darunter auch die politischen. Mit dem kantonalen Betreuungsgesetz besteht zudem die Möglichkeit, Angebote für Menschen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen durch den Kanton zu unterstützen.
Der Regierungsrat empfiehlt, von einem kantonalen Behindertengleichstellungsgesetz abzusehen, da mit einem Gesetz noch keine Unterstützungsmassnahmen umgesetzt sind. Zielführender ist es, auf bestehende eidgenössische Gesetzesgrundlagen aufzubauen und deren Umsetzung mit Massnahmen voranzutreiben, die auf den eigenen Kanton zugeschnitten sind. Der Regierungsrat schlägt vor, dies bei der nächsten Revision des kantonalen Betreuungsgesetzes einfliessen zu lassen.
Eine Massnahme könnte beispielsweise die Einführung eines Hilfe- oder Unterstützungsplans sein, der von beeinträchtigten Personen mit Unterstützung von Fachpersonen erarbeitet wird. Dies würde die Selbstbestimmung von Menschen mit besonderen
Betreuungsbedürfnissen fördern.

Die Einführung eines Leitbildes steht im Raum.

Im Kanton Nidwalden steht zurzeit ohnehin eine Bedarfsabklärung im Bereich des Behindertenwesens an. Dabei ist in Diskussion, ob ein Leitbild ausgearbeitet werden soll, welches sich in den zentralen Punkten an der Behindertenrechtskonvention orientiert. Die Bedarfsanalyse, bei welcher Betroffene ebenfalls einen aktiven Part übernehmen sollen, gekoppelt mit konkreten Massnahmen, könnte in hohem Masse zur Gleichstellung von Menschen mit Beeinträchtigungen in Nidwalden beitragen.

Für die Sensibilisierung, wann ein Einbezug von Menschen mit Beeinträchtigungen angezeigt ist und somit eine ganzheitlichere Teilhabe angestrebt werden kann, braucht es zweifelsohne weitere Anstrengungen. Obschon verschiedene Amtsstellen Menschen mit Beeinträchtigung, die nicht unter umfassender Beistandschaft stehen, bereits heute zur politischen Teilhabe motivieren, bedarf es auch in Zukunft einer regelmässigen Schärfung dieses Anliegens in allen Tätigkeitsfeldern der Gesundheits- und Sozial-, aber auch anderer Direktionen.

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