Quarantänedauer wird von zehn auf sieben Tage verkürzt

Der Nidwaldner Regierungsrat hat eine Ergänzung in der kantonalen Covid-19-Verordnung vorgenommen. Demnach müssen enge Kontaktpersonen von Personen, die an Covid-19 erkrankt sind, nur noch sieben statt wie bisher zehn Tage in die Quarantäne. Dies hat einerseits mit der Omikron-Variante des Coronavirus und andererseits mit Auswirkungen auf die Wirtschaft zu tun.

Der Kanton Nidwalden folgt der Empfehlung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) und verkürzt per Montag, 3. Januar 2022 ab 12:00 Uhr die Quarantänedauer von bisher zehn auf sieben Tage. Zudem beschränkt sich die Quarantäne neu auf Personen, die mit einer positiv auf Covid-19 getesteten Person im gleichen Haushalt leben oder intimen Kontakt hatten. Wer nach sieben Tagen keine Symptome aufweist, kann ohne Test aus der Quarantäne entlassen werden. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Ergänzung der kantonalen Covid-19- Verordnung beschlossen. Die Neuregelung der Quarantäne erfolgt in Absprache mit den anderen Zentralschweizer Kantonen. Aus Sicht des Regierungsrates wäre es wünschenswert, dass eine national einheitliche Lösung durch eine Anpassung der Quarantäneregelung auf Bundesebene folgt.

Obschon ein negativer Test für die Aufhebung der Quarantäne nach sieben Tagen nicht mehr notwendig ist, wird trotzdem dazu geraten. Sobald Symptome auftreten, sollte ebenfalls umgehend getestet werden. Kontaktpersonen ausserhalb des gleichen Haushaltes, die nicht in die Quarantäne müssen, wird dringend empfohlen, sich ebenfalls vier bis sieben Tage nach dem letzten Kontakt mit der infizierten Person testen zu lassen und bis dahin Kontakte einzuschränken, dabei Maske zu tragen und öffentliche Orte zu meiden.

Ziel dieser Anpassungen ist es, die wahrscheinlichsten Infektionsketten weiterhin zu unterbrechen, gleichzeitig aber die Auswirkungen der Quarantäne auf die Gesellschaft und Wirtschaft zu mindern. Zuletzt sind die Fallzahlen in der Schweiz zwar stark angestiegen, gemäss ersten Erkenntnissen verursacht die zunehmend vorherrschende Omikron-Variante aber tendenziell mildere Infektionsverläufe, sodass sich die Belegung von Intensivpflegebetten mit Covid-19-Patienten zurzeit nicht in eine besorgniserregende Richtung entwickelt, auch wenn die Belastung für das Personal auf den IPS-Station nach nach wie vor sehr hoch ist. Zudem deuten die vorliegenden Daten auf eine kürzere Inkubationszeit der Infektion mit der Omikron-Variante –  in der Regel drei Tage, vorher waren es fünf bis sieben Tage – und auf eine hohe Ansteckungsfähigkeit zu Beginn der Erkrankung hin.

An Isolation von zehn Tagen ändert sich nichts

Von der Quarantäne weiterhin befreit sind geimpfte Personen, sofern deren vollständige Impfung oder Boosterimpfung vor weniger als vier Monaten erfolgt ist, oder genesene Personen, deren Erkrankung ebenfalls nicht länger als vier Monate her ist. Liegt die letzte Impfung länger als vier Monate zurück, gilt die neue Quarantäneregelung auch für diese Personen. Enge Kontaktpersonen von Infizierten können weiterhin in Unternehmen arbeiten, in denen Reihentests durchgeführt werden. Die betroffenen Personen haben sich inter Freizeit jedoch in Quarantäne begeben. Die Arbeitgebenden sind nach wie vor aufgefordert, die geltenden Schutzmassnahmen durchzusetzen wie die Home-Office-Pflicht, die Maskenpflicht in Innenräumen, in denen sich mehrere Personen aufhalten, oder die Reduktion von physischen Meetings.

Die neuen Anordnungen gelten aussschliesslich für die Quarantäne, nicht für die Isolation. Wer positiv auf Corona getestet wird, muss weiterhin zehn Tage zu Hause in Isolation bleiben.

Gemäss dem BAG können Personen, die vor mehr als vier Monaten geimpft wurden oder genesen sind, vor einer Infektion mit der Omikron-Variante nicht mehr als ausreichend geschützt betrachtet werden. Der Kanton empfiehlt deshalb seiner Bevölkerung weiterhin, sich gegen Covid-19 impfen zu lassen respektive nach vier Monaten eine Auffrischimpfung zu machen, um den Schutz vor schweren Krankheitsverläufen zu erneuern. Weitere Informationen zu den Impfstellen in Nidwalden und zur Anmeldung finden sich unter www.nw.ch/coronaimpfung.

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