Prüfung von weiteren Randlinien an Hauptstrassen wird unterstützt

In einem Vorstoss werden Randmarkierungen auf den Hauptstrassen Nidwaldens gefordert. Der Regierungsrat anerkennt, dass mit dieser Massnahme dieVerkehrssicherheit erhöht werden kann, und prüft das Anliegen. Auf allen Abschnitten, auf denen es verkehrstechnisch sinnvoll ist, soll eine Randmarkierung aufgetragen werden.

Mit dem Ziel, die Verkehrssicherheit auf den Kantonsstrassen zu verbessern, haben Landrat Remigi Zumbühl und Mitunterzeichnende im Februar 2021 einen Vorstoss in Form eines Postulates eingereicht. Sie fordern, dass Markierungen von Randlinien auf den Kantonsstrassen insbesondere ausserorts, aber auch innerorts, bei Kreiseln, bei Verkehrsinseln und Fussgängerübergängen geprüft werden.

Randlinien zeigen den Verlauf des Fahrbahnrandes an. Ausserorts können sie durch ihre optische Linienführung präventiv wirken. Im Kanton Nidwalden bestehen teils auf der Seestrasse in Hergiswil, auf der Kantons- und Hauptstrasse in Oberdorf, Dallenwil und Wolfenschiessen sowie auf der Lopperstrasse in Stansstad bereits Randlinien. Auf den restlichen Streckenabschnitten ausserorts sind keine Randlinien vorhanden. Innerorts wurde bisher ganz darauf verzichtet.

Der Regierungsrat erachtet es als sinnvoll, auf weiteren Strassenabschnitten zu prüfen, ob eine Randmarkierung zweckmässig ist. Grundsätzlich ist er der Ansicht, dass überall dort, wo es von der Verkehrsführung her möglich ist und der Sicherheit dient, eine Randmarkierung aufgetragen werden soll. Somit beantragt der Regierungsrat dem Landrat, das Postulat gutzuheissen.

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