Die kantonalen Normalarbeitsverträge für die Regelungen der Anstellungsbedingungen in der Landwirtschaft und der Hauswirtschaft sind in die Jahre gekommen und entsprechen in mehreren Bereichen nicht mehr den heutigen Verhältnissen. Der Regierungsrat hat deshalb eine Totalrevision der beiden Verträge vorgenommen. Dazu findet eine öffentliche Anhörung statt.
Für Arbeitnehmende in der Landwirtschaft und der Hauswirtschaft gelten die Bestimmungen im Arbeitsgesetz nicht. Sie haben eigene Normalarbeitsverträge, die namentlich die Arbeits- und Ruhezeit ordnen und die Arbeitsbedingungen der weiblichen und jugendlichen Arbeitnehmenden regeln. Die geltenden Normalarbeitsverträge im Kanton Nidwalden sind 25 Jahre oder älter und werden den Anstellungsbedingungen sowie arbeitsrechtlichen Verhältnissen der heutigen Arbeitswelt nicht gerecht. Auch fehlen die vom Gesetz geforderten Bestimmungen zu Mutterschafts- und Gesundheitsschutz sowie die Regelung von Nachtarbeit, Ruhezeiten, Pausen und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Unter anderem nimmt aufgrund der demografischen Entwicklung die 24-Stunden-Betreuung zu Hause durch Arbeitnehmende, die im selben Haushalt mit der unterstützungsbedürftigen Person wohnen, laufend zu.
«Der Kanton hat den Handlungsbedarf erkannt. In der Zwischenzeit liegen die Vorlagen für zeitgemässe Normalarbeitsverträge vor, um die Regelungslücken zu schliessen», hält Claudia Bättig, Vorsteherin des kantonalen Arbeitsamtes, fest. Die Vorlagen lehnen sich dabei an den Modellvertrag des Bundes und an die Musterverträge des Schweizerischen Bauernverbandes, des Schweizerischen Bäuerinnen- und Landfrauenverbandes (SBVL) und der Arbeitsgemeinschaft der Berufsverbände der landwirtschaftlichen Arbeitnehmer an.
Forderung nach mehr Flexibilität berücksichtigt
Bei der Ausarbeitung der Entwürfe konnten sich involvierte und interessierte Kreise wie Berufs- und Bauernverbände oder Gewerkschaften bereits einbringen. Sie äusserten sich mehrheitlich positiv zu den Vorlagen. Einzig die Höchstarbeitszeit beim Normalarbeitsvertrag Landwirtschaft wurde kontrovers diskutiert. Es wurde eine flexiblere Ausgestaltung der Arbeitszeit gefordert, die den Alp- und Sommerbetrieben gerecht wird, ohne den Arbeitnehmerschutz zu schmälern. Diesem Anliegen wurde Rechnung getragen.
Gemäss Obligationenrecht müssen die Normalarbeitsverträge vor dem Erlass angemessen veröffentlicht werden, und es ist eine Frist anzusetzen, innert welcher jeder, der ein Interesse glaubhaft macht, schriftlich dazu Stellung nehmen kann. Während betreffende Berufsverbände und gemeinnützige Vereinigungen direkt zur Anhörung eingeladen werden, müssen Dritte ein Interesse für eine Stellungnahme geltend machen. Die für die Revision beauftragte Volkswirtschaftsdirektion hat im Vorfeld bei der Ausarbeitung der Entwürfe die involvierten Berufsverbände und Vereinigungen bereits direkt angehört und so eine breite Abstützung der Vorlagen erhalten.
Der Regierungsrat hat die revidierten Normalarbeitsverträge zur öffentlichen Anhörung freigegeben. Die Unterlagen zu den beiden kantonalen Normalarbeitsverträgen sind zur Einsicht unter www.nw.ch/vernehmlassungen aufgeschaltet. Die Stellungnahmen haben schriftlich zu erfolgen an: Staatskanzlei, Dorfplatz 2, 6371 Stans, oder per Mail an staatskanzlei@nw.ch. Die Frist für Eingaben dauert bis am 10. Februar 2023. Allfällige Stellungnahmen werden daraufhin ausgewertet und gegebenenfalls berücksichtigt, bevor der Regierungsrat die neuen Normalarbeitsverträge abschliessend verabschiedet. Diese sollen per April 2023 in Kraft treten.