Der Nidwaldner Regierungsrat befürwortet in seiner Stellungnahme an den Bund das zweite Massnahmenpaket zur Unterstützung des öffentlichen Verkehrs in der Covid-19-Krise. Er erwartet, dass die Beiträge im laufenden Jahr höher ausfallen werden, weil die Transportunternehmen im Vorjahr ihre Reserven zur Defizitdeckung praktisch aufgebraucht haben.
Mitte August 2021 hat der Bund den Kantonen die Gesetzesvorlage zum zweiten Massnahmenpaket zur Unterstützung des öffentlichen Verkehrs (öV) in der Covid19-Krise unterbreitet. Dieses sieht finanzielle Mittel für das Jahr 2021 insbesondere im regionalen Personenverkehr, im Ortsverkehr sowie im touristischen Verkehr vor. Das bereits für 2020 gewählte Vorgehen soll auch im aktuellen Jahr zur Anwendung gelangen, weil die Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie, etwa die Homeoffice-Pflicht, massive Erlösrückgänge bei den Transportunternehmen verursachen.
Konkret sieht der Gesetzentwurf vor, dass im regionalen Personenverkehr das Defizit für 2021 erneut durch einen einmaligen Beitrag an die Transportunternehmen durch die Besteller, sprich Bund und Kantone, gedeckt wird. Weiter soll der Bund auch für das Jahr 2021 einen Drittel der Verluste an den Ortsverkehr ausrichten. Schliesslich sollen zur Unterstützung des touristischen Verkehrs die per 1. März 2020 geltenden Bestimmungen auf den Zeitraum bis 30. Juni 2021 verlängert werden. Bisher sind sie bis Ende September 2020 befristet gewesen. Die Finanzhilfe des Bundes beläuft sich dabei auf maximal 80 Prozent des Kantonsbeitrags.
Für das Jahr 2020 hatten einzelne Transportunternehmen im Kanton Nidwalden Unterstützungsgesuche eingereicht. «Wir rechnen damit, dass dies auch für 2021 der Fall sein wird», erklärt Baudirektor Josef Niederberger. «Zudem ist davon auszugehen, dass die Unterstützungshilfe für 2021 höher ausfallen wird, da die Transportunternehmen im Vorjahr ihre Reserven fast vollständig aufgelöst haben, um ihre Verluste zu decken.»
Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass die Unterstützung des öV durch die öffentliche Hand gerechtfertigt ist. Er befürwortet daher im Grundsatz das zweite Mass-nahmenpaket des Bundes. In der Sparte «Touristischer Verkehr» ist jedoch sicherzustellen, dass entsprechende Transportanbieter im Vergleich zu anderen Unterstützungsinstrumenten wie dem Härtefallprogramm gleichbehandelt, aber die Voraussetzungen für die Auszahlung von Finanzhilfen dennoch restriktiv beurteilt werden. Weiter macht der Regierungsrat darauf aufmerksam, dass für die folgenden Jahre 2022 und 2023 weiterhin mit Ertragsausfällen im öV aufgrund der Covid19-Krise zu rechnen ist. Er erwartet vom Bund, dass für diese Jahre ebenfalls ein pragmatisches Vorgehen zur Unterstützung der Transportunternehmen gewählt wird und gleichzeitig auch genügend finanzielle Mittel – insbesondere für geplante Angebotsverbesserungen und -ausbauten – bereitgestellt werden.