Neues Anwaltsgesetz regelt den Anwaltsberuf umfassender

Das kantonale Anwaltsgesetz wird einer Revision unterzogen, nachdem die Bemühungen, auf Bundesebene ein Anwaltsgesetz zu erlassen, gescheitert sind. Geregelt werden insbesondere die Bedingungen und Voraussetzungen für den Erwerb des Anwaltspatents. Zudem werden organisatorische Regelungen im Zusammenhang mit der Praktikumstätigkeit und der Anwaltsprüfung aktualisiert. Die Vorlage befindet sich nun in der externen Vernehmlassung.

Hauptinhalt der Vorlage ist die Schaffung der Möglichkeit, das Anwaltspatent entziehen zu können, falls eine Person mit einem Berufsausübungsverbot belegt wurde. «Andernfalls dürfte sich diese Person trotz Berufsausübungsverbot im Kanton Nidwalden weiterhin ‹Rechtsanwältin› beziehungsweise ‹Rechtsanwalt› nennen. Rechtsuchende Personen würden vor solchen Personen nicht geschützt», hält Justiz- und Sicherheitsdirektorin Karin Kayser-Frutschi fest. Der Kanton stellt den Missbrauch dieses akademischen Titels unter Strafe. Weiter wird die Revision dazu genutzt, Regelungen bezüglich Anwaltspraktikum und Anwaltsprüfung zu aktualisieren respektive zu vereinfachen. Bislang war die Anerkennung von ausserkantonalen Praktikantenbewilligungen nicht geregelt. Neu ist festgehalten, dass ausserkantonale Praktikantenbewilligungen anerkannt werden, wenn der jeweilige Kanton Gegenrecht gewährt.

Durch die Anwaltsprüfung sollen sich Kandidaten über die für den Anwaltsberuf erforderlichen theoretischen und praktischen Kenntnisse ausweisen. Neu besteht die Prüfung nur noch aus einem schriftlichen sowie einem mündlichen Teil. Um die Wiederholungsmöglichkeiten bei der Anwaltsprüfung transparenter zu gestalten, wurden die massgebenden Vorschriften vereinfacht. Zudem wird die Zulassung von juristischen Bachelors zum Praktikum bundesrechtskonform als zulässig erklärt.

Die Änderung des Anwaltsgesetzes ist vom Regierungsrat zuhanden der externen Vernehmlassung verabschiedet worden. Diese dauert bis zum 21. April 2021.

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