Neuer Eigentümer macht Neustart am Dorfplatz Stans möglich

Die Liegenschaft Dorfplatz 4 und 5 / Gässli 1 in Stans hat einen neuen Besitzer. Der Dialog mit den gesetzlich einspracheberechtigten Organisationen, der Gemeinde, der Denkmalpflege und dem neuen Eigentümer unter der Leitung von Regierungsrat Res Schmid hat zu einem Konsens betreffend weiterem Vorgehen geführt.

Nach Jahren des Stillstands kommt Bewegung in die Zukunft der Liegenschaft Dorfplatz 4 und 5 / Gässli 1 im Stanser Dorfzentrum. Das Verfahren war durch einen Verwaltungsgerichtsentscheid und Uneinigkeit über das weitere Vorgehen blockiert. Nun hat ein Runder Tisch unter der Leitung von Bildungsdirektor Res Schmid neue Perspektiven eröffnet. Der Prozess hat in der Zwischenzeit zu einem Eigentümerwechsel geführt. Damit ist auch ein Projektierungsneustart verbunden.

Am Runden Tisch waren neben der Bildungsdirektion auch die Gemeinde Stans, der neue Eigentümer, die Sektion Nidwalden des Innerschweizer Heimatschutzes und der Historische Verein Nidwalden beteiligt. Dabei hat man sich auf Rahmenbedingungen für die künftige Projektierung geeinigt. Das Projekt soll von Grund auf neu entwickelt werden und sowohl den schützenswerten Charakter erhalten als auch Neubauten zulassen. Damit wird der historischen Situation und dem baukulturellen Wert am Dorfplatz Rechnung getragen, parallel werden aber auch die Bedürfnisse des Investors massgebend berücksichtigt.

Unter der Leitung von Regierungsrat Res Schmid wird die Planung für die Liegenschaft von einem Fachgremium begleitet. Im Begleitgremium sollen auch die Gemeinde, kantonale Stellen und ein Experte des Bundes vertreten sein. Grundlage bilden Schutzpläne, die aus dem Runden Tisch hervorgegangen sind. Sobald ein bewilligungsfähiges Projekt vorliegt, wird der Regierungsrat die Schutzfrage neu beraten. Mit dem gewählten Vorgehen erhoffen sich die Beteiligten, bald erste Resultate präsentieren zu können.

Bildungsdirektor Res Schmid ist überzeugt, nun eine verbindliche Grundlage geschaffen zu haben, die dem neuen Eigentümer Spielräume zulässt und gleichzeitig die Anliegen des Innerschweizer Heimatschutzes und des Historischen Vereins als einspracheberechtigte Organisationen aufnimmt. «Der konstruktive Dialog war möglich, weil allen Beteiligten die Dringlichkeit bewusst war und sie sich bereit zeigten, einen für alle gangbaren Weg auszuhandeln», hält Res Schmid fest. Mit dem Runden Tisch wurde eine erste Hürde für den Neustart genommen. Davon sollen das Erscheinungsbild am Stanser Dorfplatz und die Bevölkerung gleichwohl profitieren wie der Denkmalschutz und der Investor.

Jahrelanges Verfahren vor Gericht blockiert
Dem jetzigen Neustart am Dorfplatz 4 und 5 / Gässli 1 geht ein jahrelanges Verfahren voraus. Die vorherige Eigentümerschaft plante an dieser Stelle ein Wohn- und Geschäftshaus und hatte 2014 ein Abbruchgesuch der bestehenden Bauten gestellt. Dagegen erhob der Innerschweizer Heimatschutz Einsprache. Die Denkmalpflege empfahl den Abbruch und das Neubauprojekt wegen fehlender ortsbaulicher Qualitäten ebenfalls abzulehnen. Sie plädierte im Gegensatz zur Eigentümerschaft für eine Unterschutzstellung der Gebäude. Der Regierungsrat jedoch kam zum Schluss, dass nur eine umfassende Erneuerung eine vernünftige Nutzung in Zukunft ermöglicht und lehnte die Unterschutzstellung ab, erteilte aber die Auflage, dass sich ein Neubau zwingend ins Ortsbild einzugliedern habe. Der Entscheid des Regierungsrates wurde anschliessend von der lokalen, regionalen und nationalen Sektion des Heimatschutzes vor Verwaltungsgericht gezogen. Dieses hiess Ende 2017 die Beschwerde gut und verlangte vom Regierungsrat, die Grundlagen für seinen Entscheid breiter abzustützen und die Angelegenheit neu zu beurteilen. Daraufhin wurde ein externes Gutachten in Auftrag gegeben, um eine detaillierte Bestandsaufnahme über die historisch wertvolle Substanz zu erhalten. Nach Vorliegen des Gutachtens wurde der damaligen Eigentümerschaft vorgeschlagen, auf Ebene einer Vorstudie drei Sanierungs- beziehungsweise Restaurierungsvarianten zu erarbeiten. Aufgrund der noch offenen Kostenfrage gingen die Eigentümer nicht darauf ein und verlangten eine Sistierung des Verfahrens, die in der Zwischenzeit in einem Eigentümerwechsel gemündet hat.

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