Der Nidwaldner Regierungsrat hat die Richtprämien für 2023 festgelegt, welche im kommenden Jahr massgebend sind für den Anspruch auf Prämienverbilligung. Total stehen 18.2 Millionen Franken zur Verfügung. Dem Regie-rungsrat ist es wichtig, dass die zur Verfügung stehenden Beiträge vollumfänglich eingesetzt werden.
Die individuelle Prämienverbilligung ist eine unterstützende Massnahme im Bereich der Krankenversicherung. Die Beiträge der öffentlichen Hand sind für Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen bestimmt, um deren Kosten für die Krankenkassenprämien abzufedern. Auch werden Familien mit unteren und mittleren Einkommen bei den Kinderprämien entlastet. Der Regierungsrat setzt jährlich die Eckwerte für den Vollzug der individuellen Prämienverbilligung fest.
Der Landrat hat im Rahmen des jährlichen Budgets den Betrag für die individuelle Prämienverbilligung 2023 bei 18.2 Millionen Franken angesetzt. Dieser ist identisch mit dem Betrag des laufenden Jahres. Der Bund wird sich mit 15.07 Millionen Franken daran beteiligen. Um sich der Gesamtsumme möglichst anzunähern, hat der Regierungsrat folgende Richtprämien festgelegt, die für den Anspruch auf die Prämienverbilligung massgebend sind:
- Richtprämie Erwachsene (ab 25 Jahren): 4’692 Franken (Vorjahr: 4’560)
- Richtprämie junge Erwachsene (18-24 J.): 3’624 Franken (Vorjahr: 3’516)
- Richtprämie für Kinder (bis 17 Jahre): 1’128 Franken (Vorjahr: 1’092)
Berechnungsgrundlage für die Anspruchsberechtigung bilden die individuellen Steuerwerte. Diese ergeben sich aus dem Reineinkommen und 20 Prozent des Reinvermögens. Die Krankenkassenprämien werden im Rahmen der Richtprämien dann verbilligt, wenn sie 10 Prozent der Summe der Steuerwerte übersteigen. Mit diesen Parametern sollte der vom Landrat vorgegebene Budgetrahmen eingehalten werden. Erstmals seit einigen Jahren setzt der Regierungsrat den Selbstbehalt nicht auf dem höchsten Prozentsatz fest und hofft damit, Personen in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen besser zu unterstützen. «Uns ist es wichtig, dass die zur Verfügung stehenden Beiträge auch vollumfänglich eingesetzt werden, vor allem vor dem Hintergrund der steigenden Krankenkassenprämien im kommenden Jahr», hält Gesundheits- und Sozialdirektor Peter Truttmann fest.
Es ist davon auszugehen, dass im nächsten Jahr 24 Prozent der Nidwaldnerinnen und Nidwaldner von einer individuellen Prämienverbilligung profitieren werden, was über dem Durchschnitt der vergangenen Jahre liegt und in etwa dem schweizerischen Mittel entspricht. Der gesamte Auszahlungsbetrag wird durch die tatsächlichen Anmeldungen der Anspruchsberechtigten im Jahr 2023 bestimmt.
Personen, die aufgrund ihrer Steuerwerte einen Anspruch auf Prämienverbilligung haben, erhalten von der Ausgleichskasse Nidwalden bis spätestens Ende März 2023 ein Anmeldeformular zugestellt. Wer bis dahin kein Formular erhält, aber einen Anspruch geltend machen will, kann dieses bei der Ausgleichskasse Nidwalden beziehen oder unter Startseite | Ausgleichskasse Nidwalden (aknw.ch) herunterladen. Die ausgefüllten Formulare müssen spätestens Ende April 2023 eingereicht werden. Die Auszahlung der Prämienverbilligung erfolgt direkt an die Krankenversicherer.