Maskenpflicht an Obwaldner Schulen wird per 7. Februar 2022 aufgehoben

Der Bundesrat hat die Quarantäne für Personen, die engen Kontakt mit einer positiv getesteten Person hatten, per 3. Februar 2022 vollständig aufgehoben. Der Regierungsrat Obwalden ist der Meinung, dass die Maskenpflicht an Schulen deshalb kein geeignetes Mittel mehr ist, um die Infektionsketten zu unterbinden. Er hebt die Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler der Primar- und Sekundarstufe I per Montag, 7. Februar 2022 auf.

Trotz hoher Ansteckungszahlen mit dem Coronavirus sinkt die Zahl der laborbestätigten Hospitalisierungen aufgrund von Covid-19 seit Anfang Januar 2022. Es droht keine Überlastung des Gesundheitswesens mehr. Die Omikron-Variante ist zwar hoch ansteckend, führt aber zum überwiegenden Teil zu einem sehr milden Krankheitsverlauf. Der Bundesrat hat auf die günstige Entwicklung reagiert und die Home-Office-Pflicht sowie die Kontaktquarantäne per 3. Februar 2022 aufgehoben.

Der Regierungsrat Obwalden überprüft die angeordneten Massnahmen regelmässig. In einer umfassenden Lagebeurteilung kam er zum Schluss, dass aufgrund der Aufhebung der Kontaktquarantäne durch den Bund die Maskenpflicht an den Schulen kein geeignetes Mittel mehr ist, um die Infektionsketten zu unterbinden. Eine rasche Aufhebung der Maskenpflicht an den Schulen ist deshalb angezeigt und aufgrund der überwiegend mild verlaufenden Erkrankungen mit der Omikron-Variante verantwortbar. Die Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler der Primarstufe und der Sekundarstufe I wird mit Wirkung ab Montag, 7. Februar 2022 aufgehoben. «Die epidemiologische Lag entwickelt sich in die richtige Richtung. Ich bin froh, dass die aktuelle Situation eine Abschaffung dieser Massnahme zulässt», sagt Gesundheitsdirektorin Maya Büchi-Kaiser.

Für Lehrpersonen gilt – kraft Bundesrecht – weiterhin eine Maskenpflicht in den Innenräumen von Bildungseinrichtungen. Nicht betroffen von der Aufhebung der Maskenpflicht ist ferner die Sekundarstufe II (Gymnasium ab der 4. Klasse, Berufsschulen, Berufsmaturitätschulen), welche ebenfalls unter Bundesrecht fällt. Über die Aufrechterhaltung oder Aufhebung dieser Massnahme wird der Bundesrat voraussichtlich am 16. Februar 2022 entschieden.

Repetitive Testungen werden bis zu den Fasnachtsferien fortgeführt

Keinen Einfluss hat dieser Entscheid auf das repetitive Testen. Der Regierungsrat hat entschieden, dass Bildungseinrichtungen bis zu den Fasnachtsferien (20. Februar bis 6. März) weiterhin die Pflicht haben, ihren Lernenden und Lehrpersonen die Teilnahme an repetitiven Tests zu ermöglichen, wobei die Teilnahme freiwillig ist. Der Regierungsrat wird nach den nächsten Beschlüssen des Bundesrats eine erneute Beurteilung vornehmen. Er wird rechtzeitig vor Ende der Fasnachtsferien über eine allfällige Aufhebung der repetitiven Testungen sowie die Weiterführung oder Aufhebung der Massnahmen, welche die sozial-medizinischen Einrichtungen betreffen, befinden.

Die Maskenpflicht für Lernende und Lehrpersonen ab der Sekundarstufe I wurde per 29. November 2021 eingeführt und am 7. Dezember 3auf die 5. und 6. Primarstufe ausgeweitet. Wenn mehr als 80 Prozent der am Standort anwesenden Personen am repetitiven Testen teilgenommen haben, konnte auf die Maskenpflicht verzichtet werden. In den meisten Schulen wurde dieser Wert erreicht, weshalb die Abschaffung der Maskenpflicht für die meisten Schülerinnen und Schüler zu keiner Änderung führt. «Die Pandemie ist noch nicht ausgestanden. Trotz der Aufhebung der Maskenpflicht bleibt es wichtig, dass sich Schülerinnen und Schüler mit Symptomen umgehend testen lassen und sich in Selbstisolation begeben, bis ein negatives Testresultat vorliegt», sagt Maya Büchi-Kaiser,

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