Lösung gefunden für Raumbedarf von Gerichten und Früherziehung

Das Ober-, das Verwaltungs- und das Kantonsgericht brauchen mehr Räumlichkeiten, um die Betriebsabläufe weiterhin sicherzustellen. Für die Heilpädagogische Früherziehung ist zudem ein neuer Standort erforderlich. Nach Prüfung mehrerer Optionen erweisen sich die leerstehenden Räumlichkeiten am Bahnhofplatz 3 in Stans als geeignet. Für den Mieterausbau werden zusätzliche 1,54 Millionen Franken benötigt.

Seit mehr als 20 Jahren teilen sich das Ober-, das Verwaltungs- und das Kantonsgericht dieselben Räumlichkeiten an der Marktgasse 4 /
Rathausplatz 1 oberhalb des Stanser Dorfplatzes. In dieser Zeit hat sich der Personalbestand mehr als verdoppelt und die Fallzahlen sind deutlich angestiegen. Diese Umstände führen dazu, dass die vorhandenen Räumlichkeiten nicht mehr ausreichen, um einen optimalen Betriebsablauf
zu gewährleisten.

Auch die Heilpädagogische Schule braucht in naher Zukunft mehr Platz.
Der Regierungsrat hat kürzlich eine befristete Leistungsauftragserweiterung zur Führung einer zusätzlichen Klasse bewilligt. Diese Klasse kann aktuell noch mit vielen Raumkompromissen untergebracht werden. Auf das Schuljahr 2023 / 2024 wird nochmals eine Klasse erwartet. Um der Raumnot entgegenzuwirken, soll die Heilpädagogische Früherziehung ausgelagert werden. Es sind mehrere Standorte geprüft worden.

Nutzungsstudie fällt positiv aus
Seit dem Auszug der Postlogistik steht ein grosser Teil des Gebäudes am Bahnhofplatz 3 in Stans, in welchem die Finanzdirektion beheimatet ist, leer.
Die Pensionskasse Nidwalden als Gebäudebesitzerin hat die ungenutzten Flächen dem Kanton zur Miete angeboten. Daraufhin hat der Regierungsrat eine Nutzungs- und Flächenstudie für den Umzug des Ober- und des Verwaltungsgerichts an den Bahnhofplatz 3 in Auftrag gegeben. Das Ergebnis dieser Studie ist positiv ausgefallen. Zusätzlich bietet das Gebäude genügend Raum für die Heilpädagogische Früherziehung. Das benötigte Raumprogramm könnte im Erdgeschoss optimal umgesetzt werden und würde den Platzbedarf der Gerichte nicht tangieren.

Der Innenausbau für das Ober- und für das Verwaltungsgericht sowie für die Heilpädagogische Früherziehung wird sich gemäss einer Kostenschätzung von plus minus 15 Prozent auf total 2,89 Millionen Franken belaufen. Für 2022 wurden allerdings nur 1,35 Mio. budgetiert, da die Kosten für die Haustechnik und die elektrischen Installationen zu tief geschätzt und nur die Umbaukosten für die Gerichte einberechnet wurden. Die Nutzung der Restfläche war damals noch offen.

Der Regierungsrat beantragt deshalb dem Landrat einen Nachtrag von
1,54 Mio. Franken zum Budget 2022. Nach dem Entscheid des Landrates soll im Herbst 2022 die Baueingabe erfolgen und im Winter 2022 / 2023 mit dem Umbau gestartet werden. Bis spätestens im Sommer 2023 sollen das
Ober- und das Verwaltungsgericht sowie die Heilpädagogische Früherziehung eingezogen sein.

Durch den Auszug des Ober- und des Verwaltungsgerichts erhält das Kantonsgericht am angestammten Standort die Möglichkeit, die leer werdenden Büroflächen und die weniger belegten Verhandlungsräume optimal für den eigenen Betrieb zu nutzen. Zudem wird durch die künftige räumliche Trennung die Unabhängigkeit der beiden Gerichte nach aussen klarer
erkennbar sein.

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