SACHBEARBEITER/-IN VERKEHRSZULASSUNG
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Telefon041 666 66 01
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Pensum 80 – 100 %
Du bist für die Zulassung von Fahrzeugführern und Fahrzeugen im Strassen- und Schiffsverkehr nach der Gesetzgebung des Strassenverkehrsrechts bzw. Schifffahrtsrecht zuständig.
Das bringst du mit
Das erwartet dich
Die Anstellungsbedingungen werden nach der Personalgesetzgebung des Kantons Nidwalden geregelt.