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Gemeinde-Info Nr. 13

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Beschreibung

Aus der Ratssitzung

Der Einwohnergemeinderat hat sich an der Sitzung vom 20. März 2023 unter anderem mit folgenden Themen befasst:

Genehmigung Aufteilung der Kosten zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie
Die Massnahmen und Aktivitäten im Zusammenhang mit der Bekämpfung des Coronavirus hatten teils erhebliche Kosten zur Folge. Die Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten ist gemäss dem Obwaldner Gesundheitsgesetz eine gemeinsame Aufgabe des Kantons und der Einwohnergemeinden. Für das Jahr 2022 sind im Kanton Obwalden Kosten in der Höhe von rund CHF 2.07 Mio. Franken entstanden. Die Hälfte von diesen Kosten übernimmt der Kanton, die andere Hälfte die Einwohnergemeinden. Davon wiederum wird der Betrag anhand der Bevölkerungszahl aufgeteilt. Dies bedeutet für die Gemeinde Engelberg Kosten in der Höhe von CHF 114'320.80. Der Einwohnergemeinderat hat diesen Beitrag nun genehmigt. Da die Covid-Fachstelle des Kantons per Ende 2022 aufgelöst wurde und auch das Test- und Impfzentrum in Sarnen mittlerweile geschlossen ist, geht der Einwohnergemeinderat davon aus, dass künftig nur noch marginale Beiträge bezüglich der Covid-Pandemie anfallen werden.

Fahrbewilligungen werden neu vom Polizeiposten erteilt
Waldstrassen und -wege dürfen gemäss den gesetzlichen Bestimmungen nur von einem bestimmten Personenkreis befahren werden. So dürfen beispielsweise Ärzte, Tierärzte oder Wildhüter die Waldstrassen im Rahmen ihrer Berufstätigkeit ohne Bewilligung befahren. Weiter gibt es für gewisse Transporte oder Personenkreise Bewilligungen. So zum Beispiel für Alpbewirtschafter und deren Familien, für Materialtransporte, für die Waldbewirtschaftung, Grundeigentümer oder Mieter von Liegenschaften, etc. Die Details sind in den kantonalen Ausführungsbestimmungen über das Befahren von Waldstrassen und -wegen geregelt. Heute erteilen drei Stellen Fahrbewilligungen. Nun wurde entschieden, dass künftig alle Fahrbewilligungen nur noch von einer Stelle herausgegeben werden. Weitere Informationen finden Sie im entsprechenden Inserat auf Seite 3 im vorliegenden Gemeinde-Info.

Anpassung der gemeinderätlichen Delegationen und Vertretungen
Vertreter des Einwohnergemeinderates oder der Verwaltung sind in diverse Gremien von Institutionen und Organisationen delegiert. Diese Delegationen und Vertretungen sind auf einer Liste zusammengefasst und können auf der Homepage der Einwohnergemeinde eingesehen werden (www.gde-engelberg.ch ¦ Suchbegriff "Delegationen und Vertretungen"). Der Einwohnergemeinderat hat aufgrund personeller Mutationen die Vertretungen für die Genossenschaft Berglistrasse (neu Heinz Niederberger, Fachperson Bauwesen), die Beratungsstelle für Unfallverhütung (neu David Merz, Bereichsleiter Liegenschaften) und für die Weggenossenschaft Herrenrütistrasse (neu Heinz Niederberger, Fachperson Bauwesen) neu geregelt.

Neuregelung Gewässerunterhalt von schwer zugänglichen Bachläufen und Ge- rinnen
Das Wasserbaugesetz regelt, dass die Gemeinden für den Wasserbau und den Gewässerunterhalt der öffentlichen Gewässer zuständig sind. Der Werkdienst ist für den Gewässerunterhalt in der Gemeinde Engelberg zuständig. Weiter hat die Einwohnergemeinde Engelberg aufgrund eines Unterhalts- und Kontrollkonzepts für jeden Bachlauf einen Hauptverantwortlichen pro Bachlauf definiert. Dieser kontrolliert bei Ereig- nissen den Bachlauf und hat Meldung an den Werkdienst zu machen. In schwer zugänglichen Gebieten konnten diese Kontroll- und Unterhaltsaufgaben bisher nur beschränkt durchgeführt werden. Doch ist es auch dort sehr wichtig, dass die Aufgabe erledigt wird, um das Schadenpotential zu reduzieren. Der Einwohnergemeinderat hat diese Aufgabe mittels einer Leistungsvereinbarung nun der Bürgergemeinde Engelberg resp. dem Forst Engelberg delegiert. Das Personal vom Forst ist oft in den betroffenen Gebieten unterwegs und dadurch können wertvolle Synergien genutzt werden. Konkret werden folgende Aufgaben durch den Forst ausgeführt: Kontrolle und Unterhalt von schwer zugänglichen Bachläufen und Gerinnen. Schwemm-, Lawinen- und Totholz zersägen und wo sinnvoll und möglich ausserhalb der Bachläufe deponieren oder nach Rücksprache mit dem Werkhof technisch entfernen. Kontrolle bei grösseren Ereignissen und Lawinenabgängen.

Neuregelung Erteilung Fahrbewilligungen Rigidal-, Wandalp- und Ghärststrasse
Verschiedene Waldstrassen und -wege in Engelberg dürfen nur mit einer Bewilligung befahren werden. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür finden sich in den Ausführungsbestimmungen über das Befahren von Waldstrassen und -wegen (GDB 930.321).

Bisher haben die Bürgergemeinde und die Einwohnergemeinde Engelberg solche Bewilligungen für verschiedene Strassen erteilt. Damit künftig eine einheitliche Praxis aufgebaut werden kann und für die Nutzer eine Stelle zuständig für die Bewilligungen ist, haben sich die Bürgergemeinde Engelberg und die Einwohnergemeinde Engelberg zusammen entschieden, das Ausstellen der Ausweise an den Polizeiposten Engelberg zu delegieren.

Neu ist auch, dass ein Gesuch um Erteilung des Ausweises mit einer Begründung eingereicht werden muss. Dieses Gesuch kann beim Polizeiposten Engelberg bezogen werden.

Für Eigentümer, Bewirtschafter oder Hüttenrechtbesitzer werden Bewilligungen für drei Jahre ausgestellt. Übrige Nutzer haben die Möglichkeit, Tages- oder Jahresbewilligungen zu beantragen.

Falls Sie bereits einen Ausweis haben, bitten wir Sie, diesen ab dem 1. April 2023 beim Polizeiposten Engelberg erneuern zu lassen. Bisherige Ausweise verlieren per 1. Juni 2023 ihre Gültigkeit.

 

Die ganze Gemeinde-Info finden sie hier.

Informationen
  • Gemeinde Engelberg
  • Dorfstrasse 1
  • 0416395252
  • kanzlei@gde-engelberg.ch
Kontaktformular

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    Dorfstrasse 1, Engelberg, Schweiz

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