Konzept dient als Grundlage für Weiterentwicklung des Mountainbikens

Der Nidwaldner Regierungsrat hat ein Mountainbike-Konzept in die externe Vernehmlassung gegeben. Das Konzept zeigt auf, welche Bedürfnisse vorhanden sind und welche Chancen und Grenzen für die Entwicklung des Mountainbikens in Nidwalden bestehen. Zudem legt das Konzept Grundsätze für die Realisierung von Mountainbike-Angeboten im Kanton fest.

Das Bundesgesetz über Velowege ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Damit sind die Kantone aufgefordert, das Velowegnetz behördenverbindlich bis 2027 festzulegen und bis spätestens 2042 umzusetzen. Die Kantone haben dabei auch das Verfahren für Änderungen an den Plänen des Velowegnetzes zu regeln.

«Das Mountainbiken hat in den letzten Jahren einen spürbaren Aufschwung erfahren und weist auch im Kanton Nidwalden ein touristisches und volkswirtschaftliches Potenzial auf», stellt Landwirtschafts- und Umweltdirektor Joe Christen fest. Die Ansprüche der Bikerinnen und Biker reichen von einfachen Waldstrassen und Landwirtschaftswegen bis hin zu abwechslungsreichen und fahrerisch anspruchsvollen Trails.

Diese Entwicklung hat den Regierungsrat vor geraumer Zeit dazu veranlasst, die bestehende Fachstelle für Wanderwege um den Bereich des Mountainbikens zu erweitern. Die Fachstelle fasste den Auftrag, ein Konzept als Fundament für eine zusammenhängende Entwicklung des Mountainbikens und die Schaffung eines attraktiven Velowegnetzes im Kanton Nidwalden zu erstellen. In der Zwischenzeit liegt das erste kantonale Mountainbike-Konzept vor. Es zeigt auf, dass nur ein kleines und wenig entwickeltes und offizielles Angebot für die Mountainbiker besteht. Angebote in Form von signalisierten Routen oder Anlagen sind bisher in Emmetten, auf dem Jochpass und in Hergiswil vorhanden. Ein Potential für den Ausbau des Mountainbikewegnetzes liegt auf dem Wanderwegnetz. Bereits heute werden viele Wanderwege befahren. Dies führt zu Konflikten zwischen Grundeigentümern, Landbewirtschaftern, Wandernden und Bikenden. Joe Christen bekräftigt: «Eine Regelung und auf andere Anspruchsgruppen abgestimmte Entwicklung des Mountainbikens ist daher ein dringendes Anliegen.»

Mit den vorgesehenen Regelungen erhalten Bikerinnen und Biker ein signalisiertes Wegnetz und die ausdrückliche Legitimation, dieses zu benutzen. Zudem ergeben sich für den Tourismus und die regionale Wirtschaft Chancen, indem ein Mountainbike-Angebot zu einer besseren Ganzjahres- und Randzeitenauslastung touristischer Infrastrukturen führen kann. Alp-, Land- und Waldwirtschaft profitieren ebenfalls, indem auf die Bedürfnisse der Bewirtschafter Rücksicht genommen wird. Durch eine Bündelung des Mountainbikens mit anderen Freizeitaktivitäten können empfindliche Gebiete zu Gunsten des Natur- und Landschaftsschutzes geschont werden. Im Konzept ist der Grundsatz verankert, dass Rücksichtnahme und gegenseitiger Respekt Grundlage für die sichere und gemeinsame Nutzung von Wegen bilden. Oder dass bei stark frequentierten, schmalen oder gefährlichen Wegabschnitten eine Nutzungsentflechtung von Bikenden und Wandernden anzustreben ist. «Eine frühzeitige Koordination ist zentral, um mögliche Konflikte zwischen den verschiedenen Anspruchs- und Nutzergruppen zu vermeiden», hält Joe Christen fest. Aus diesem Grund haben bäuerliche Organisationen, Korporationen oder Tourismusvereine Einblicke in den Konzeptentwurf erhalten. Ausserdem fand in diesem Januar eine Dialogveranstaltung statt, zu welcher auch die Gemeinden, Parteien, Umweltverbände, Wanderweg- und Bikevereine sowie touristische Transportdienstleister eingeladen waren.

Da die Bikewege auch auf dem Wanderwegnetz verlaufen werden, sollen für Wander- und Bikewege die gleichen Finanzierungsgrundsätze gelten. Das durch den Regierungsrat vorgeschlagene Modell sieht vor, die Umsetzung des Mountainbike-Basisnetzes in Form einer einmaligen Anschubfinanzierung mit einem Rahmenkredit auf acht Jahre befristet zu finanzieren. Kanton und Gemeinden beteiligen sich zu je 50 Prozent daran. Die Gemeinden konnten dazu bereits Stellung nehmen und befürworten dies mehrheitlich. Die Finanzierung des Mountanbikenetzes wird im Rahmen der Gesetzgebung abschliessend zu regeln sein.

Der Regierungsrat hat das Mountainbike-Konzept nun zuhanden der externen Vernehmlassung verabschiedet. Diese dauert bis zum 15. September 2023. Im Anschluss daran wird das Konzept bereinigt und vom Regierungsrat genehmigt. Dies ist für Herbst 2023 vorgesehen. Zusammen mit dem zu revidierenden kantonalen Fuss- und Wanderweggesetz wird das Konzept die Basis bilden für die Erarbeitung eines rechtswirksamen Mountainbikewegplans. Dieser soll bis 2030 erstellt und umgesetzt sein.

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