Kantonaler Richtplan 2019: Öffentliche Auflage zur Arbeitszonenbewirtschaftung

Das eidgenössische Raumplanungsgesetz beauftragt die Kantone, eine haushälterische Nutzung der Arbeitszonen (Industrie- und Gewerbezonen) sicherzustellen. Der Regierungsrat hat dazu eine Richtplanänderung zur öffentlichen Auflage freigegeben.

Am 24. Juni 2020 genehmigte der Bundesrat die Teile Raumentwicklung und Siedlung im kantonalen Richtplan 2019. Die Genehmigung beinhaltete diverse Aufträge an den Kanton, die in den kommenden Jahren zu erfüllen sind. Insbesondere ist die haushälterische Nutzung der Arbeitszonen (Industrie- und Gewerbezonen zu regeln.

Die Förderung der Siedlungsentwicklung nach innen und der stärkeren Begrenzung der Ausdehnung der Bauzonen war ein Kernanliegen bei der Revision des Raumplanungsgesetzes von 2014. In den vergangenen Jahren lag der Fokus in der Umsetzung auf der Begrenzung der Wohn-, Zentrums- und Mischzonen. Betroffen sind jedoch auch die Arbeitszonen. Mit der Arbeitszonenbewirtschaftung sollen in Zukunft auch die vorhandenen Bauzonenreserven in den Arbeitszonen besser genutzt und präzisere, behördenverbindliche Vorgaben für die allfällige Schaffung neuer Arbeitszonen festgelegt werden.

Regionale Betrachtungsweise ausschlaggebend

Mit der vorliegenden Änderung der Richtplanung sind Einzonungen in Arbeitszonen in Zukunft aus einer regionalen Sicht zu planen und festzulegen. Hierfür definiert der Kanton drei regionale Wirtschaftsräume:

Wirtschaftsraum Sarneraatal mit Alpnach, Sarnen, Kerns, Sachseln, Giswil

Wirtschaftsraum Engelberg

Wirtschaftsraum Lungern

Sind Reserven innerhalb der Arbeitszone des jeweiligen Wirtschaftsraums vorhanden, sind diese zu nutzen, bevor eine Neueinzonung erfolgen kann.

Im kantonalen Richtplan 2019 werden neu fünf Entwicklungsschwerpunkte für die Wirtschaft festgelegt. Diese liegen an gut erschlossenen Lagen und verfügen bereits über grössere ansässige Firmen. Die Entwicklung dieser Standorte soll weiter gefördert werden. Auch die Schaffung von Reserven ist dort unter bestimmten Bedingungen möglich. Neben diesen Entwicklungsschwerpunkten gibt es auch zahlreiche kommunale Arbeitszonen. Einzonungen können dort für das lokale Gewerbe – basierend auf einem konkreten Projekt – erfolgen.

Schwerpunkte setzen und Arbeitszonen besser nutzen

Ziel der Arbeitszonenbewirtschaftung ist, räumliche Schwerpunkte für die wirtschaftliche Entwicklung zu setzen und das Potential vorhandener Arbeitszonen in der Region zu nutzen, bevor neu eingezont wird. Damit können die Investitionen in Infrastrukturen an den gut geeigneten Standorten konzentriert und eine langfristig haushälterische Nutzung der Arbeitszonen sichergestellt werden.

Die Einführung der Arbeitszonenbewirtschaftung erfordert eine Richtplanänderung. Sie wurde vom Bau- und Raumentwicklungsdepartement in Zusammenarbeit mit dem Volkswirtschaftsdepartement erarbeitet. Die öffentliche Auflage zur Mitwirkung dauert von Freitag, 7. Januar 2022, bis Montag, 7. Februar 2022. Die Unterlagen sind elektronisch abrufbar unter www.vernehmlassung.ow.ch und können zusätzlich im Amt für Raumentwicklung und Verkehr, Flüelistrasse 3, 6060 Sarnen, eingesehen werden.

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